Vorkommnisse

Das ENSI fasst Ereignisse und Befunde unter dem Begriff Vorkommnisse zusammen. Meldepflichtig sind sowohl Vorkommnisse mit Bedeutung für die nukleare Sicherheit (Art. 21 Abs. 1 KEV sowie Art. 38 Abs. 3 Bst. a und c KEV) als auch Vorkommnisse von öffentlichem Interesse (Art. 38 Abs. 3 Bst. b KEV). Zu letzteren zählen von ausserhalb der Anlage wahrnehmbare Vorkommnisse auf dem Areal der Kernanlage, unabhängig von deren Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit.

 

Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.

Vorkommnisse in Schweizer Kernanlagen

Das ENSI verlangte, dass das KKL die identifizierten Defizite bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Instandhaltungsarbeiten vertieft analysiert. Das ENSI wird die vom Betreiber durchgeführten Analysen und Massnahmen verfolgen und prüfen, ob weitere Massnahmen erforderlich sind.

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Betroffenes Werk / Titel KKW Leibstadt: SCRAM-Einlassventil öffnet nicht bei Test Datum / Zeit 12. November 2013, 8:30 Uhr Sachverhalt Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung des Steuerstabantriebssystems wurde am 12. November 2013 festgestellt, dass ein SCRAM-Einlassventil nicht ordnungsgemäss öffnete. Die Prüfung wurde unterbrochen. Nachdem eine Stopfbuchse des betroffenen Ventils neu angezogen worden war, konnte die […]

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