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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) veröffentlicht ihren Bericht zur Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz. Die Untersuchungen zeigen, dass der Schutz der schweizerischen Kernkraftwerke deutlich höher ist als bisher angenommen wurde. Für die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt konnte ein Vollschutz nachgewiesen werden. Für die älteren Anlagen Beznau und Mühleberg ist der Schutzgrad ebenfalls hoch und die Wahrscheinlichkeit für die Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung bei einem Terroranschlag mit einem Flugzeug ist gering.

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Die Untersuchungen zeigen, dass der Schutz der schweizerischen Kernkraftwerke bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz deutlich höher ist als bisher angenommen wurde. Für die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt konnte ein Vollschutz nachgewiesen werden. Für die älteren Anlagen Beznau und Mühleberg ist der Schutzgrad ebenfalls hoch und die Wahrscheinlichkeit für die Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung bei […]

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Bei den Transporten abgebrannter Brennelemente von und zu den schweizerischen Kernkraftwerken wurden seit der Wiederaufnahme der Transporte im August 1999 keine Überschreitungen der gefahrgutrechtlichen Grenzwerte für Kontaminationen mehr festgestellt. In ihrem Bilanz-Bericht hält die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) fest, dass die verschärften Massnahmen, die die HSK in internationaler Abstimmung 1999 erlassen hatte, zur sicheren und kontaminationsfreien Abwicklung solcher Transporte beigetragen haben.

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