Das ENSI schlägt Nördlich Lägern zur weiteren Untersuchung vor
Das ENSI stimmt dem Vorschlag der Nagra zu, dass die beiden Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost in Etappe 3 des Sachplanverfahrens weiter zu untersuchen sind.
Zu einem geologischen Tiefenlager gehören auch Oberflächenanlagen. Die Oberflächenanlagen können innerhalb des sogenannten Planungsperimeters, d.h. bis zu einem Abstand von fünf Kilometern um die in Etappe 1 genehmigten Vorschläge geologischer Standortgebiete platziert werden. Zu Beginn der Etappe 2 legte die Nagra potenzielle Standortvorschläge für diese Oberflächenanlagen vor (NTB 11-01). Gegenwärtig erarbeitet sie in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Regionen Pläne für die genaue Lage und Ausgestaltung der Oberflächenanlagen (Regionale Partizipation).
Ausgehend von den geologischen Standortgebieten der Etappe 1 haben die Entsorgungspflichtigen potenzielle Standorte für die unterirdischen Lagerbereiche und die Oberflächenanlagen unter Berücksichtigung von Sicherheit und technischer Machbarkeit sowie raumplanerischen und sozioökonomischen Aspekten zu identifizieren und zu bewerten.
Von diesen Standorten schlagen sie mindestens je zwei Standorte für das HAA- und das SMA-Lager zur Aufnahme in den Sachplan als Zwischenergebnis vor. Die Entsorgungspflichtigen ergänzen dazu die in Etappe 1 vorgenommene kriterienbezogene Bewertung von Sicherheit und technischer Machbarkeit durch quantitative provisorische Sicherheitsanalysen gemäss den Vorgaben des ENSI (ENSI 33/075). Bereits vorher klärte die Nagra mit dem ENSI ab, welche ergänzenden Untersuchungen notwendig sind (NTB 10-01), um provisorische Sicherheitsanalysen und einen sicherheitstechnischen Vergleich zu erlauben. Das ENSI kam zum Schluss (ENSI 33/115), dass die verfügbaren geologischen Informationen zusammen mit den von der Nagra vorgeschlagenen zusätzlichen Untersuchungen und den vom ENSI geforderten Ergänzungen dafür ausreichen.
Auf Grundlage der Vorschläge der Nagra, der Überprüfungen durch die Bundesbehörden sowie der Vernehmlassung entschied der Bundesrat mit dem Abschluss von Etappe 2 im November 2018 Folgendes:
Das ENSI, unterstützt von der Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung EGT, überprüft und beurteilt die von den Entsorgungspflichtigen getroffene Auswahl aus sicherheitstechnischer Sicht. Die Resultate der provisorischen Sicherheitsanalysen werden anhand der Sicherheitsanforderungen der Richtlinie ENSI-G03 und der Anhänge I und III (Konzeptteil Sachplan) bewertet. Sie prüft auch für jeden Standort, ob die vorhandenen Kenntnisse und allfälligen Ungewissheiten die Durchführung einer provisorischen Sicherheitsanalyse erlauben. Die verwendeten geologischen Daten (z.B. Wirtgesteinsausdehnung, hydraulische Durchlässigkeit, erwartete hydraulische Gradienten, Geochemie) müssen die Situation am Standort adäquat wiedergeben und die vorhandenen Ungewissheiten berücksichtigen. Das Ergebnis der Überprüfung hält das ENSI in einem Gutachten fest. Die Kommission Nukleare Sicherheit KNS verfasst eine Stellungnahme zum Gutachten des ENSI. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE beurteilt die raumplanerischen Aspekte und das Bundesamt für Umwelt BAFU die Umweltaspekte.
Das ENSI stimmt dem Vorschlag der Nagra zu, dass die beiden Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost in Etappe 3 des Sachplanverfahrens weiter zu untersuchen sind.
Die Kick-off-Sitzungen der behördlichen Begleitgruppen zu den Tiefbohrungen in den Standortgebieten Nördlich Lägern und Zürich Nordost haben in Bülach und Trüllikon stattgefunden. Die Begleitgruppe Jura Ost wird erst später gegründet, da für dieses Standortgebiet noch keine Bewilligung für eine Tiefbohrung vorliegt.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu den Ergebnissen der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager gestartet. Im Rahmen der Vernehmlassung erhalten Kantone, politische Parteien, Organisationen, die Bevölkerung sowie Nachbarstaaten die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben.
Im neuen Positionspapier „Aufsicht über geologische Tiefenlager“ äussern sich der Rat und die Geschäftsleitung des ENSI unter anderem zur Rollenteilung zwischen dem ENSI und den Aufsichtspflichtigen.
Die Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung (EGT) hat die Dokumentation der Nagra zuhanden des ENSI geprüft und bestätigt, dass die Daten für die Einengung auf zwei Standortgebiete nicht reichen. Simon Löw, Professor für Ingenieurgeologie am Geologischen Institut der ETH Zürich und Präsident der EGT, erläutert die Hintergründe der EGT-Stellungnahme.
Das ENSI veröffentlicht das sicherheitstechnische Gutachten zu den Standortvorschlägen der Nagra im Rahmen der Etappe 2 des Sachplanverfahrens für geologische Tiefenlager. Über die entsprechenden Resultate hat das ENSI bereits im Dezember 2016 informiert.
Die Bewertung der Nagra ist unter Berücksichtigung der bestehenden Ungewissheiten gültig. In einzelnen Punkten kommt das ENSI zu einer Beurteilung, die von jener der Nagra abweicht. Diese Abweichungen betreffen unter anderem die Beurteilung der maximalen Tiefenlage und des Platzangebots die eine besondere Relevanz für die Beurteilung des Standortgebiets Nördlich Lägern haben.
Zurzeit läuft die Standortsuche für geologische Tiefenlager. Diese müssen die Anforderungen für eine langfristige sichere Entsorgung erfüllen. Seit den Anfängen der Kernenergienutzung wurden viele Wege zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen diskutiert.