Sachplan Geologische Tiefenlager, Etappe 3

Standortwahl

In Etappe 3 sind die verbliebenen Standorte vertieft zu untersuchen und die standortspezifischen geologischen Kenntnisse falls nötig mittels erdwissenschaftlicher Untersuchungen zu ergänzen, damit ein detaillierter Vergleich aus sicherheitstechnischer Sicht möglich ist. Die Lagerprojekte werden unter Einbezug der Standortregionen weiter konkretisiert und die sozioökonomischen Auswirkungen vertieft untersucht. Die Entsorgungspflichtigen schlagen die Standorte vor, an welchen Tiefenlager realisiert werden sollen (einen für HAA und einen für SMA) und reichen die Rahmenbewilligungsgesuche ein.

Die Rahmenbewilligungsgesuche werden von den zuständigen Fachstellen des Bundes geprüft. Der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt muss sichergestellt sein. Die erdwissenschaftlichen Eigenschaften des Standortes spielen eine zentrale Rolle. Die geforderte Sicherheit muss aber vom gesamten System (Abfälle, technische Barrieren, umliegende natürliche Barrieren) erbracht werden. In der Richtlinie ENSI-G03 ist festgehalten, wie die Langzeitsicherheit eines geologischen Tiefenlagers erreicht werden kann.

News

Das ENSI nimmt die Ankündigung der Nagra zur Kenntnis, ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein Tiefenlager im Standortgebiet Nördlich Lägern sowie ein Rahmenbewilligungsgesuch für eine Verpackungsanlage am Standort des Zentralen Zwischenlagers für radioaktive Abfälle (Zwilag) auszuarbeiten. Das ENSI wird diese Rahmenbewilligungsgesuche prüfen, sobald sie die Nagra voraussichtlich 2024 beim Bund einreicht. Das ENSI ist bei der Prüfung der Gesuche ergebnisoffen: Oberste Priorität bei der Standortwahl hat der Schutz von Mensch und Umwelt.

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Der Bundesrat hat am 21. November 2018 das von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) Ende 2016 eingereichte Entsorgungsprogramm 2016 genehmigt und eine entsprechende Verfügung erlassen. Gleichzeitig hat der Bundesrat den «Bericht über das Entsorgungsprogramm 2016 der Entsorgungspflichtigen» zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet.

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Die zweite Etappe der Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle ist abgeschlossen. Der Bundesrat hat entschieden, dass die drei Standortgebiete Jura Ost (Kanton Aargau), Nördlich Lägern (Kantone Aargau und Zürich) und Zürich Nordost (Kantone Thurgau und Zürich) in der nun folgenden dritten Etappe weiter untersucht werden sollen.

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