Strahlenschutzbericht 2023: Alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten
Im Jahr 2023 haben die Schweizer Kernanlagen sämtliche Grenzwerte der Strahlenschutzgesetzgebung eingehalten. Zu diesem Schluss kommt das ENSI im Strahlenschutzbericht 2023.
Radioaktivität aus Kernanlagen wird in der Öffentlichkeit teilweise als gefährlicher eingestuft als solche natürlicher Herkunft, obwohl sich dies wissenschaftlich nicht begründen lässt. Die Betreiber von Kernanlagen sind bemüht, ihre Abgaben möglichst weit unterhalb der behördlich festgelegten Limiten zu halten.
Im Jahr 2023 haben die Schweizer Kernanlagen sämtliche Grenzwerte der Strahlenschutzgesetzgebung eingehalten. Zu diesem Schluss kommt das ENSI im Strahlenschutzbericht 2023.
Im Jahr 2023 haben die Schweizer Kernanlagen sämtliche Grenzwerte der Strahlenschutzgesetzgebung eingehalten. Zu diesem Schluss kommt das ENSI im Strahlenschutzbericht 2023.
Der Schutz vor radioaktiven Stoffen ist auch während der Stilllegung eines Kernkraftwerks (KKW) wichtig. Das KKW Mühleberg ist seit Betriebsbeginn im Jahre 1972 verpflichtet, die radioaktiven Abgaben zu überwachen und die über Fortluft und Abwasser abgegebene Radioaktivität zu bilanzieren und auszuweisen. Dies wird auch weiterhin in der Stilllegung so bleiben. Ab Oktober 2023, seit dem Start der zweiten Phase der Stilllegung, wird das ENSI die sogenannten «ANPA- und EMI-Daten» hingegen nicht mehr publizieren.
Das ENSI hat seine MADUK-Webapplikation neugestaltet. Das MADUK-Messnetz dient der Überwachung der Radioaktivität in der Umgebung der Kernkraftwerke und des Paul Scherrer Instituts.
Die flüssigen radioaktiven Stoffe der Schweizer Kernanlagen, die in Aare und Rhein gelangen, liegen weit unterhalb der behördlich festgelegten Abgabelimiten. Zu diesem Schluss kommt das ENSI im achten Schweizer Bericht zur Umsetzung der OSPAR-Empfehlung über radioaktive Ableitungen.
Im Jahr 2021 haben die Schweizer Kernanlagen sämtliche Grenzwerte der Strahlenschutzgesetzgebung eingehalten. Zu diesem Schluss kommt das ENSI im neuen Strahlenschutzbericht.
Vom 13. bis 17. Juni 2022 finden die routinemässigen Radioaktivitätsmessflüge der Nationalen Alarmzentrale NAZ statt. Dabei werden dieses Jahr auch die Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt überflogen.
In Kernkraftwerken kann nach Betriebsstörungen eine Reaktorschnellabschaltung ausgelöst werden, um die Sicherheit der Anlage weiterhin zu gewährleisten. Wenn die Anlage bereits nach kurzer Zeit wieder in Betrieb genommen werden kann, ist dies bei Siedewasserreaktoren mit einer kurzfristig erhöhten Freisetzung von radioaktiven Gasen verbunden.
Die Schweizer Kernkraftwerke halten die Grenzwerte für Abgaben von radioaktiven Stoffen ein. Dies zeigen die Berichte und die bilanzierten Daten, die das ENSI jährlich publiziert.
Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben das Recht, kontrolliert sehr kleine Mengen von radioaktiven Stoffen an die Umwelt abzugeben. Diese Abgaben sind für jede Anlage mit klaren Limiten geregelt und so angesetzt, dass die Dosis selbst bei Ausschöpfen der Limiten für Mensch und Umwelt in der Umgebung der Kernkraftwerke gesetzeskonform ist.