Abgaben radioaktiver Stoffe aus KKW

Abgaben von Radioaktivität an die Umwelt: Kernanlagen müssen Grenzwerte einhalten

Radioaktivität aus Kernanlagen wird in der Öffent­lichkeit teilweise als gefährlicher eingestuft als sol­che natürlicher Herkunft, obwohl sich dies wissenschaftlich nicht begründen lässt. Die Betreiber von Kernan­lagen sind bemüht, ihre Abgaben möglichst weit unterhalb der behördlich festgelegten Limiten zu halten.

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Monatliche Abgaben über Fortluft und Abwasser

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Der Schutz vor radioaktiven Stoffen ist auch während der Stilllegung eines Kernkraftwerks (KKW) wichtig. Das KKW Mühleberg ist seit Betriebsbeginn im Jahre 1972 verpflichtet, die radioaktiven Abgaben zu überwachen und die über Fortluft und Abwasser abgegebene Radioaktivität zu bilanzieren und auszuweisen. Dies wird auch weiterhin in der Stilllegung so bleiben. Ab Oktober 2023, seit dem Start der zweiten Phase der Stilllegung, wird das ENSI die sogenannten «ANPA- und EMI-Daten» hingegen nicht mehr publizieren.

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Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben das Recht, kontrolliert sehr kleine Mengen von radioaktiven Stoffen an die Umwelt abzugeben. Diese Abgaben sind für jede Anlage mit klaren Limiten geregelt und so angesetzt, dass die Dosis selbst bei Ausschöpfen der Limiten für Mensch und Umwelt in der Umgebung der Kernkraftwerke gesetzeskonform ist.

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