Im Sommer 2012 waren in den belgischen Kernkraftwerken Doel 3 und Tihange 2 zahlreiche Befunde im Grundmaterial der geschmiedeten Reaktordruckbehälter festgestellt worden.
Die belgische Aufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle FANC liess diese detailliert abklären und kam im Frühling 2013 zum Schluss, dass ein Weiterbetrieb der beiden Anlagen aus ihrer Sicht unter Auflagen möglich ist.
Als Reaktion auf die Materialfehler empfahl die Western European Nuclear Regulators‘ Association WENRA im Sommer 2013, alle geschmiedeten Reaktordruckbehälter in Europa im Rahmen der regulären Schweissnahtprüfungen überprüfen zu lassen. Entsprechend hat das ENSI die Kernkraftwerke Beznau und Gösgen aufgefordert, im Rahmen der Wiederholungsprüfung der Schweissnähte des Reaktordruckbehälters auch das Grundmaterial zu prüfen.
Das Kernkraftwerk Mühleberg hatte diese Überprüfung bereits im Sommer 2012 nach Vorgaben des ENSI durchgeführt. Für den Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Leibstadt waren die Untersuchungen der Befunde von Doel 3 und Tihange 2 von geringerer Bedeutung, da er sich von den belgischen Reaktoren unterscheidet.