Beznau 2 kann bis zum Beginn der Jahresrevision Mitte August weiterbetrieben werden
Der Block 2 des Kernkraftwerks Beznau muss nicht vorzeitig ausser Betrieb genommen werden. Die Betreiberin Axpo konnte dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI plausibel nachweisen, dass selbst unter der Annahme, dass der Reaktordruckbehälter von Beznau 2 ähnliche Materialfehler aufweist wie Beznau 1, die Sicherheit ausreichend gewährleistet ist.
Für den Sicherheitsnachweis des Reaktordruckbehälters hat die Betreiberin unterstellt, dass der Reaktordruckbehälter von Beznau 2 über die gleichen Fehler wie der Block 1 verfügt.
Weil Beznau 2 über relativ grosse Margen bei der Sprödbruchsicherheit des Reaktordruckbehälters verfügt, ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls für die verbleibenden drei Wochen bis zum geplanten Revisionsstillstand auch mit den angenommenen Fehlern äusserst gering.
Das Versagen des Druckbehälters ist weniger häufig als einmal pro einer Milliarde Jahre zu erwarten und ist damit um mehr als tausendmal kleiner als der gesetzliche Grenzwert für Auslegungsstörfälle.
Unabhängig davon hat das ENSI eigene Abschätzungen angestellt. „Der Nachweis, den uns die Axpo eingereicht hat, zeigt plausibel, dass eine kurzfristige vorläufige Ausserbetriebnahme von Beznau 2 nicht notwendig ist“, fasst Georg Schwarz, stellvertretender ENSI-Direktor und Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke die Beurteilung zusammen.
Jetzige Beurteilung ist kein Blankocheck
Georg Schwarz betont, dass dies kein Blankocheck ist. „Diese Beurteilung gilt für die verbleibende kurze Betriebszeit. Für eine definitive Beurteilung muss auch der Reaktordruckbehälter von Beznau 2 genau untersucht werden.“ Die Axpo plant, Beznau 2 am 12. August 2015 für die Jahresrevision ausser Betrieb zu nehmen. Während dieser Revision sollen auch die Sonderprüfungen des Grundmaterials des Reaktordruckbehälters, die das ENSI 2013 angeordnet hatte, durchgeführt werden.
Sprödbruch
In der Ausserbetriebnahmeverordnung des UVEK nimmt die Versprödung des Reaktordruckbehälters deshalb auch eine zentrale Rolle ein. In dieser Verordnung ist genau festgelegt, wann ein Kernkraftwerk wegen dieses Alterungsphänomens ausser Betrieb zu nehmen ist. Ist ein Kriterium erfüllt, muss das Kraftwerk „unverzüglich vorläufig ausser Betrieb genommen“ werden, wie es in der Verordnung heisst.
ENSI zieht internationale Experten bei
Die Arbeiten für die Beurteilung der bewertungspflichtigen Anzeigen im Block 1 des Kernkraftwerks Beznau sind angelaufen. Die Axpo wird dem ENSI einen Nachweis zur Sicherheit des Reaktordruckbehälters einreichen müssen. Darin muss sie aufzeigen, ob und wie der Reaktordruckbehälter durch die Befunde geschwächt wird und ob die Anforderungen des Regelwerks noch erfüllt sind. „Wir haben bereits geplant, internationale Experten beizuziehen“, sagt Georg Schwarz. Diese sollen das ENSI bei der Beurteilung unterstützen. Zudem steht das ENSI seit 2012 regelmässig in Kontakt mit den belgischen Behörden.
Georg Schwarz betont nochmals, dass aus sicherheitstechnischer Sicht bei Beznau 1 kein zeitlicher Druck besteht. „Wir werden Beznau 1 erst nach Abschluss der Überprüfung des Sicherheitsnachweises und nur, wenn wir sicher sind, dass die Sicherheit gewährleistet ist, grünes Licht geben.“