Ausserbetriebnahme

Die Stilllegung und der Rückbau eines Kernkraftwerks ist ein arbeitsintensives und zeitaufwändiges Unterfangen. Es gibt jedoch international bereits zahlreiche Referenzprojekte, sodass für alle geplanten Arbeiten einschlägige praktische Erfahrungen vorliegen. Wichtig ist, dass die Arbeiten vom Abstellen der Anlage bis hin zum Beginn der eigentlichen Rückbauarbeiten sorgfältig und unter Einhaltung der Strahlenschutzvorgaben erfolgen.

Nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs eines Kernkraftwerks muss ein sicherer technischer Nachbetrieb etabliert werden. Dabei müssen die gleichen Sicherheitsmassnahmen, die schon während der Betriebsphase galten, eingehalten werden.

Die Anlage ist erst dann endgültig ausser Betrieb genommen, wenn alle Brennelemente in das Brennelementbecken transferiert wurden und die für die Etablierung des technischen Nachbetriebs erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen umgesetzt sind.

Im Anschluss an die Etablierung des technischen Nachbetriebes muss weiterhin die Kühlung der Brennelemente im Brennelementbecken sichergestellt werden. Der technische Nachbetrieb endet zu dem Zeitpunkt, wenn alle Brennelemente aus dem Kernkraftwerk abtransportiert wurden.

Top-Artikel

News

Weitere News

Hintergrundartikel

Der Betrieb einer Anlage über 40 Jahre hinaus ist an strenge Auflagen gebunden. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wird die Sicherheit der Kraftwerke laufend überprüfen. Erfüllt ein Werk die gesetzlich fixierten Vorgaben nicht mehr, wird die Anlage unabhängig vom Alter stillgelegt.

Weiterlesen

Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken sind arbeitsintensive Verfahren. Besondere Aufmerksamkeit gilt bei der Vorbereitung dem Strahlenschutz und der Behandlung der radioaktiven Stoffe. Mehrere erfolgreich abgeschlossene Rückbauprojekte im Ausland zeigen, dass auch in der Schweiz ein Kernkraftwerk bis zur „Grünen Wiese“ zurückgebaut werden kann.

Weiterlesen

Dokumente

Alle Dokumente anzeigen