UVEK erteilt grünes Licht für die Stilllegung des Forschungsreaktors der Universität Basel

Der Forschungsreaktor AGN-211-P der Universität Basel kann stillgelegt werden: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 13. Februar 2019 die entsprechende Verfügung erlassen. Die 30-tägige Beschwerdefrist verlief ungenutzt.

Das UVEK hat am 13. Februar die Stilllegung für den Forschungsreaktor der Universität Basel verfügt. Während der Stilllegung sind 19 Auflagen , vor allem aus dem Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI vom April 2018, zu erfüllen.

Die Stilllegung wird in einem einzigen freigabepflichtigen Schritt durchgeführt werden. Die Universität Basel hat dem ENSI hierfür u. a. einen Sicherheitsbericht, ein Strahlenschutz-, ein Überwachungs- und lnkorporationsschutzkonzept und, in Anlehnung an die Richtlinie ENSI-G09, ein Betriebsreglement einzureichen. Die Unterlagen zum Gesuch werden durch das ENSI geprüft und ggf. freigegeben. Darüber hinaus muss die Universität Basel zusammen mit den Unterlagen zur Freigabe der Stilllegung eine Schätzung über die Menge der anfallenden radioaktiven und nicht-radioaktiven Abfälle abgeben.

Der Forschungsreaktor der Universität Basel wird nach erfolgter Freimessung der kontrollierten Zone aus der Kernenergiegesetzgebung entlassen werden. Der von der Universität Basel einzureichende Abschlussbericht wird u. a. einen Nachweis über die Dekontaminationsmassnahmen und die entsprechenden Messungen umfassen. Diese Messungen müssen aufzeigen, dass keine radiologische Gefährdung für das Personal, die Bevölkerung und die Umwelt mehr besteht.

Seit Oktober 2013 ausser Betrieb

Der Forschungsreaktor wurde am 31. Oktober 2013 letztmals betrieben. Bis 2013 sind am Reaktor über 1000 Studentinnen und Studenten der Physik und der Chemie in der Anwendung und Handhabung von Radioaktivität ausgebildet worden.

Ende August 2015 hatte die Universität Basel offiziell die endgültige Ausserbetriebnahme der Anlage angemeldet. Das ENSI hatte daraufhin verfügt, dass die Universität Basel bis spätestens August 2017 das Stilllegungsprojekt für den Reaktor ausarbeiten und bei den Behörden einreichen muss. Im Februar 2017 reichte die Universität Basel beim Bundesamt für Energie BFE das Stilllegungsprojekt für den Forschungsreaktor AGN-211-P mit Gesuch um Anordnung der Stilllegungsverfügung ein.

Die Eckdaten des Forschungsreaktors der Universität Basel

  • Die Universität Basel kaufte den Leichtwasserreaktor AGN-211-P im Jahr 1958 an der Weltausstellung in Brüssel zu Ausbildungszwecken.
  • Nach Inkrafttreten des Atomgesetzes vom 23. Dezember 1959 erteilte das Eidgenössische Post- und Eisenbahndepartement EPED (heute: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK) am 30. Juni 1960 die Betriebsbewilligung für eine thermische Dauerleistung von 100 Watt.
  • Im Jahr 1961 tauschte die Universität Basel die Brennelemente aus Polyethylen gegen Metallplattenelemente mit 90 Prozent angereichertem Uran aus. Am 31. Oktober 1961 wurde die Betriebsbewilligung für eine thermische Nennleistung von 2 kW ausgestellt.
  • Am 20. April 1985 wurde die Erhöhung der wöchentlichen integrierten thermischen Leistung von 10 kWh auf 30 kWh bewilligt.