Strahlenexponiertes Personal (Begriffserklärung)

Als beruflich strahlenexponiertes Personal gelten Personen, die durch ihre Tätigkeit eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv pro Jahr, also eine Dosis über dem Grenzwert für die Bevölkerung, akkumulieren können. Für strahlenexponiertes Personal gilt Dosimetriepflicht.