Bilanz 2023: Sicherheitsanforderungen an den Betrieb der Kernanlagen eingehalten

Die Kernanlagen haben im Jahr 2023 die Sicherheitsvorgaben gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Zu diesem Ergebnis kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI im Rahmen einer ersten Bilanz. Der Schutz der Bevölkerung und des Personals vor radioaktiven Stoffen war zu jeder Zeit gewährleistet.

In den Kernanlagen kam es im Betriebsjahr 2023 zu 24 meldepflichtigen Vorkommnissen, die für die nukleare Sicherheit relevant waren. Sie traten in den folgenden Kernanlagen auf:

  • 7 Vorkommnisse betrafen das KKW Beznau 1,
  • 8 Vorkommnisse betrafen das KKW Gösgen,
  • 7 Vorkommnisse betrafen das KKW Leibstadt,
  • 2 Vorkommnisse betrafen das Paul Scherrer Institut.

Im KKW Beznau 2, im KKW Mühleberg und im Zentralen Zwischenlager der Zwilag kam es zu keinem solchen Vorkommnis.

Keines dieser Vorkommnisse hat die Sicherheit von Mensch und Umwelt gefährdet. Sie hatten somit eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit. «Die Kernanlagen haben im Betriebsjahr 2023 alle Sicherheitsvorgaben an den Betrieb erfüllt», bestätigt Annette Ramezanian, Leiterin des Bereichs Kernkraftwerke des ENSI.

Die Kernanlagen haben auch im Berichtsjahr 2023 alle Sicherheitsvorgaben an den Betrieb erfüllt.

Im Jahr 2023 war eine Reaktorschnellabschaltung zu verzeichnen: Am 29. Mai 2023 kam es beim Wiederanfahren des KKW Leibstadt nach der Jahreshauptrevision zu einer automatischen Reaktorschnellabschaltung. Grund dafür war ein tiefer Wasserstand im Reaktor. Das ENSI wird in seinem jährlichen Aufsichtsbericht im zweiten Quartal 2024 detailliert über die meldepflichtigen Vorkommnisse und Befunde in den Kernanlagen berichten.

Schutz der Bevölkerung vor Radioaktivität gewährleistet

Die Abgaben radioaktiver Stoffe der Kernanlagen an die Umwelt lagen im Betriebsjahr 2023 unter den Grenzwerten. Es wurden keine unzulässigen Abgaben aus den schweizerischen Kernanlagen registriert. Die bilanzierten Abgaben radioaktiver Stoffe mit der Fortluft und dem Abwasser sind monatlich und die Daten des MADUK-Messnetzes zur automatischen Dosisleistungsüberwachung in der Umgebung der Kernanlagen laufend auf der ENSI-Website abrufbar.

Die Kernenergiegesetzgebung verlangt von den Entsorgungspflichtigen alle fünf Jahre die Einreichung eines Entsorgungsprogramms. Ende 2021 reichte die Nagra das Entsorgungsprogramm zusammen mit dem Entwicklungsprogramm 2021 ein. Das ENSI hat die Programme geprüft und sein entsprechendes Gutachten im Mai 2023 publiziert. Es kommt darin zum Schluss, dass die Entsorgungspflichtigen den gesetzlichen Auftrag erfüllt haben und dass sie die Vorgaben im vorgeschlagenen Plan zur Realisierung von Tiefenlagern korrekt berücksichtigt haben.

Gutes nukleares Sicherungsregime in der Schweiz

Während der IPPAS-Mission (International Physical Protection Advisory Service) befasste sich ein internationales Expertenteam der Atomenergie-Agentur IAEA vom 30. Oktober bis 10. November 2023 mit den nationalen Massnahmen für den Schutz von Kernanlagen, von Kernmaterial sowie von radioaktivem Material vor unbefugter Einwirkung. Die Ergebnisse der Mission zeigen ein gut etabliertes nationales Sicherungsregime.