Hohe Sicherheit bei älteren Kernkraftwerken dank Nachrüstungen und Alterungsüberwachung

In der Schweiz müssen Kernkraftwerke auch nach mehreren Jahrzehnten Betrieb hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dies schreibt das Gesetz vor und wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überprüft und durchgesetzt.

„Entscheidend ist in der Schweiz nicht das Alter einer Anlage, sondern ihre Sicherheit“, betont ENSI-Direktor Hans Wanner. Kernkraftwerke dürfen in der Schweiz nur betrieben werden, wenn sie die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Darüber hinaus müssen sie über Sicherheitsmargen verfügen.

Betriebsjahre gehen auch an Kernkraftwerken nicht spurlos vorbei. So altert etwa das Material, aus dem die Anlagen vor mehreren Jahrzehnten gebaut wurden. Dazu zählen insbesondere der Reaktordruckbehälter, der Primärkreislauf und das Containment. Die Schweizer Gesetzgebung schreibt vor, dass die Alterung genau überwacht werden muss und legt strenge Grenzwerte für Alterungsphänomene fest.


Auch bei Kernanlagen bleibt die technische Entwicklung nicht stehen. Neue Anlagen unterscheiden sich von alten, da gestützt auf Erfahrung und Forschung nicht nur im Bereich der Leistung, sondern auch im Bereich der Sicherheit Verbesserungen erzielt werden. In der Schweiz werden bestehende Kernkraftwerke laufend nachgerüstet, um die Sicherheit zu erhöhen. Dies ist sogar gesetzliche Pflicht.

Konzeptionelle Alterung

Regelwerk


Neben den mehreren hundert Inspektionen, die das ENSI jährlich durchführt, müssen die Betreiber in regelmässigen Abständen die Sicherheit ihrer Anlagen und den sicheren Betrieb belegen. Dies erfolgt alle zehn Jahre im Rahmen der Periodischen Sicherheitsüberprüfung und nach Ablauf von 40 Betriebsjahren mit einem Langzeitbetriebsnachweis. Gestützt auf diese Prüfungen werden vom ENSI Forderungen zur weiteren Verbesserung der Sicherheit der Anlagen gestellt.

Sicherheitsüberprüfungen


Zusätzlich fordert das ENSI nach grösseren Ereignissen in ausländischen und anderen inländischen Kernanlagen die Überprüfung der Kernkraftwerke in der Schweiz. Dies geschah letztmals nach dem Reaktorunglück in Fukushima. Der EU-Stresstest zeigte, dass die Schweizer Kernkraftwerke im europäischen Vergleich über ein hohes Sicherheitsniveau verfügen. Ferner konnten die Schweizer Kernkraftwerke die vorgeschriebenen Nachweise für Erdbeben und Überflutungen, wie sie sich höchstens alle 10‘000 Jahre einmal ereignen, erbringen. Sie konnten aufzeigen, dass ihre Kernschadensrisiken deutlich unter den Vorgaben der IAEA liegen. Grundlage für die Nachweise bildeten die aktuellen Gefährdungsannahmen. Dennoch hat das ENSI verschiedene Verbesserungsmassnahmen gefordert.


Das ENSI widmet auch in der Forschung dem Themenbereich Langzeitbetrieb ein besonderes Augenmerk. Entsprechend ist dies ein Schwerpunkt in der Forschungsstrategie der Aufsichtsbehörde. In diesem Rahmen beteiligt sich das ENSI an Forschungsprogrammen, die sich mit Alterungsphänomenen auseinandersetzen.