Periodische Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerken
ENSI-A03/d
Die vorliegende Richtlinie ENSI-A03 regelt Vorgehen und Umfang bei der periodischen Sicherheitsüberprüfung für Kernkraftwerke in der Schweiz im Detail.
Ziel der PSÜ ist die ganzheitliche sicherheitstechnische Beurteilung des Kernkraftwerks. Sie ist gemäss Kernenergieverordnung mindestens alle 10 Jahre vom Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk durchzuführen. Hierzu ist die kraftwerksspezifische Betriebserfahrung der letzten 10 Jahre auszuwerten und mit relevanten Betriebserfahrungen anderer Kernkraftwerke zu vergleichen.
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ENSI-Glossar
Dieses Glossar beinhaltet für das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI relevante Definitionen aus der Schweizer Gesetzgebung sowie die in Richtlinien des ENSI definierten Begriffe. Berücksichtigt sind alle seit dem Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 vom ENSI (bzw. der HSK) verabschiedeten Richtlinien. Jeweils nach Verabschiedung einer neuen Richtlinie wird das Glossar nachgeführt. Es liegt nur in […]
ENSI-A03 Erläuterungsbericht
Die vorliegende Richtlinie ENSI-A03 regelt Vorgehen und Umfang bei der periodischen Sicherheitsüberprüfung für Kernkraftwerke in der Schweiz im Detail. Ziel der PSÜ ist die ganzheitliche sicherheitstechnische Beurteilung des Kernkraftwerks. Sie ist gemäss Kernenergieverordnung mindestens alle 10 Jahre vom Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk durchzuführen. Hierzu ist die kraftwerksspezifische Betriebserfahrung der letzten 10 Jahre auszuwerten […]