Vorkommnisse

Das ENSI fasst Ereignisse und Befunde unter dem Begriff Vorkommnisse zusammen. Meldepflichtig sind sowohl Vorkommnisse mit Bedeutung für die nukleare Sicherheit (Art. 21 Abs. 1 KEV sowie Art. 38 Abs. 3 Bst. a und c KEV) als auch Vorkommnisse von öffentlichem Interesse (Art. 38 Abs. 3 Bst. b KEV). Zu letzteren zählen von ausserhalb der Anlage wahrnehmbare Vorkommnisse auf dem Areal der Kernanlage, unabhängig von deren Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit.

 

Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.

News

Die Kernanlagen in der Schweiz wurden im Jahr 2022 gemäss den gesetzlichen Sicherheitsvorgaben betrieben. Der Schutz der Bevölkerung und des Personals vor radioaktiver Strahlung war zu jeder Zeit gewährleistet. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in einem ersten Jahresrückblick.

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Im Kernkraftwerk Beznau 2 ist es heute Morgen aufgrund einer technischen Störung im Turbinenbereich zu einer automatischen Reaktorschnellabschaltung gekommen. Die Störung wurde zwischenzeitlich vom Werk analysiert und behoben. Das ENSI hat die Angaben des KKW Beznau 2 zur Störungsursache und deren Behebung geprüft. Das Werk kann den Leistungsbetrieb wieder aufnehmen.

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Im Kernkraftwerk Gösgen hat sich heute am frühen Morgen in Folge einer Instandsetzungsmassnahme eine automatische Reaktorschnellabschaltung ereignet. Es besteht keine Gefahr für Mensch und Umwelt. Das Kernkraftwerk wird im Laufe des Nachmittags wieder angefahren und den Leistungsbetrieb wieder aufnehmen.

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