Vorkommnisse

Das ENSI fasst Ereignisse und Befunde unter dem Begriff Vorkommnisse zusammen. Meldepflichtig sind sowohl Vorkommnisse mit Bedeutung für die nukleare Sicherheit (Art. 21 Abs. 1 KEV sowie Art. 38 Abs. 3 Bst. a und c KEV) als auch Vorkommnisse von öffentlichem Interesse (Art. 38 Abs. 3 Bst. b KEV). Zu letzteren zählen von ausserhalb der Anlage wahrnehmbare Vorkommnisse auf dem Areal der Kernanlage, unabhängig von deren Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit.

 

Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.

News

Im Kernkraftwerk Beznau erfolgte heute Montagmorgen, 26. Oktober 2009 kurz vor ein Uhr eine Schnellabschaltung des Reaktors von Block 2. Ursache war eine Störung in der Regelung des Speisewassers. Es wurde keine erhöhte Radioaktivität an die Umgebung abgegeben.

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Im Kernkraftwerk Mühleberg kam es heute Samstagmorgen, 15. November 2008 zu einer Schnellabschaltung des Reaktors. Die Abschaltung erfolgte während der Durchführung von Tests. Dabei wurde keine erhöhte Radioaktivität an die Umgebung abgegeben.

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Im Kernkraftwerk Beznau wurde heute Donnerstagmorgen, 31. Januar 2008, die Schnellabschaltung von Block 2 ausgelöst, nachdem vorgängig die Stromversorgung von mehreren Instrumenten ausgefallen war. Dabei wurde keine erhöhte Radioaktivität an die Umgebung abgegeben.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat zwei Vorkommnisse im Kernkraftwerk Leibstadt mit der Stufe 1 auf der international gebräuchlichen Bewertungsskala INES (Stufen 0 bis 7) registriert. Die beiden Vorkommnisse ereigneten sich Ende Mai 2004 beim Wiederanfahren des Reaktors infolge von Fehlern des Betriebspersonals. Es kam dabei weder zu Kontaminationen von Personen noch zu Schäden an der Anlage. Die Abgabe von Radioaktivität an die Umwelt betrug wenige Prozent der behördlich festgelegten Kurzzeitabgabelimite.

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