Radioaktive Abfälle
Die Schweiz hat radioaktive Abfälle. Sie stammen zu zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und zu einem Drittel aus der Medizin, der Industrie und der Forschung. Die Abfälle werden in die Kategorien hochaktive Abfälle (HAA), langlebige mittelaktive Abfälle (LMA) und kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) unterteilt.
Schwach-, mittel-, hochaktiv
HAA sind abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken sowie verglaste Rückstände aus der Wiederaufarbeitung der Brennelemente. Sie produzieren aufgrund radioaktiver Zerfälle viel Wärme. LMA umfassen Abfälle aus der Wiederaufarbeitung (z.B. Hülsen und Endstücke der Brennelemente) und mittelaktive Betriebsabfälle aus Kernkraftwerken und Forschungsanlagen. Bei SMA handelt es sich überwiegend um Betriebsabfälle aus Kernkraftwerken und Forschungseinrichtungen sowie um Abfälle aus medizinischen und industriellen Anwendungen. Weitere SMA werden bei der Stilllegung der Kernkraftwerke und Forschungseinrichtungen entstehen.
Entsorgungskonzept
Bis die Radioaktivität der Abfälle abgeklungen ist, werden lange Zeiträume vergehen. Als nutzniessende Generation sind wir bereits heute dazu verpflichtet, nachhaltige Lösungen für ihre Entsorgung zu suchen und umzusetzen. Das schweizerische Kernenergiegesetz schreibt vor, dass alle radioaktiven Abfälle in geologische Tiefenlager gebracht werden müssen. Nach aktueller Zeitplanung wird die Einlagerung nicht vor 2035 beginnen. Bereits heute müssen radioaktive Abfälle behandelt, zwischengelagert und transportiert werden. Gemäss Gesetz ist der sichere Umgang mit den Abfällen bis zur nachhaltigen Entsorgung Aufgabe der Abfallproduzenten. Als unabhängige Aufsichtsbehörde überprüft das ENSI, ob die Entsorgungspflichtigen die gesetzlichen Vorschriften einhalten und den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigen. Das ENSI vergibt und koordiniert im Rahmen der regulatorischen Sicherheitsforschung Forschungsaufträge mit dem Ziel, den aktuellen wissenschaftlich-technischen Kenntnisstand zu ermitteln, zu erweitern und für die Aufgaben der Aufsicht verfügbar zu machen.