Begleitgruppen Tiefbohrungen lanciert

Die Kick-off-Sitzungen der behördlichen Begleitgruppen zu den Tiefbohrungen in den Standortgebieten Nördlich Lägern und Zürich Nordost haben in Bülach und Trüllikon stattgefunden. Die Begleitgruppe Jura Ost wird erst später gegründet, da für dieses Standortgebiet noch keine Bewilligung für eine Tiefbohrung vorliegt.

Mit Tiefbohrungen (Sondierbohrungen) klärt die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra ab 2019 den geologischen Untergrund in den weiter zu untersuchenden Standortgebieten genauer ab: Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. In diesem Zusammenhang hat das ENSI am 24. und 25. September 2018 in den Standortgebieten Nördlich Lägern und Zürich Nordost behördliche Begleitgruppen gegründet. Die von Tiefbohrungen betroffenen Gemeinden und Kantone sowie der Landkreis Waldshut sollen durch Bund und Nagra rasch und kompetent informiert werden. Die Begleitgruppen dienen als Netzwerk, mit dem unter der Leitung des ENSI der Informationsbedarf der Mitglieder abgedeckt wird.

«Es ist dem ENSI ein Anliegen, dass Fragen der Beteiligten unkompliziert geklärt werden», sagt Felix Altorfer, Leiter Aufsichtsbereich Entsorgung beim ENSI.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat Mitte August die Bewilligungen für einen Bohrplatz im Standortgebiet Nördlich Lägern (Tiefbohrung Bülach) und zwei Bohrplätze im Standortgebiet Zürich Nordost (Tiefbohrungen Marthalen und Trüllikon-1) erteilt. Insgesamt liegen dem UVEK 22 Bohrgesuche vor.

Deshalb wurden die Begleitgruppen Tiefbohrungen vorerst in Nördlich Lägern und Zürich Nordost gegründet. Für die Bohrplätze im Standortgebiet Jura Ost liegen noch keine Bewilligungen vor. Die Gründung der Begleitgruppe erfolgt dort zu einem späteren Zeitpunkt.

Bei seiner Aufsicht auf den Bohrplätzen wird das ENSI sicherstellen, dass der geologische Untergrund so wenig wie nötig beeinträchtigt wird. Zudem werden die mit den Bohrungen erhobenen Daten für die weitere Entscheidungsfindung von ausreichend guter Qualität sein und die in der Bewilligung formulierten sicherheitstechnischen Auflagen erfüllt werden.