Bundesrat genehmigt den Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2023 des ENSI-Rates
Der ENSI-Rat beurteilt in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht die Aufsichtstätigkeit und Geschäftsführung des ENSI als kompetent und wirksam.
Der ENSI-Rat ist das strategische und interne Aufsichtsorgan des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI. Die Mitglieder werden vom Bundesrat für eine Amtsperiode von jeweils vier Jahren gewählt und verfügen insbesondere über Fachkenntnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit sowie über Managementerfahrungen.
Sie dürfen weder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben noch ein eidgenössisches oder kantonales Amt bekleiden, welche geeignet sind, ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen.
Der ENSI-Rat ist bestrebt, das ENSI als Aufsichtsbehörde weiter zu stärken und engagiert sich für die ständige Verbesserung der Sicherheit. Dabei strebt er Offenheit und Transparenz an sowie den stetigen Dialog mit allen Interessensgruppen und der Öffentlichkeit.
Der ENSI-Rat beurteilt in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht die Aufsichtstätigkeit und Geschäftsführung des ENSI als kompetent und wirksam.
Der ENSI-Rat hat eine Compliance-Politik für das ENSI verabschiedet. Sie bildet den Rahmen für ein Compliance-Management-System (CMS), das sich an der ISO 37301 orientiert. Damit setzt das ENSI das Anliegen des Bundesrats um, ausgelagerte Organisationen mit einem umfassenden CMS auszustatten.
Der ENSI-Rat beurteilt in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht die Aufsichtstätigkeit und Geschäftsführung des ENSI als kompetent und wirksam.
Der ENSI-Rat hat dem eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI mit dem Leistungsauftrag 2024 bis 2027 neue Ziele gesetzt. In den Mittelpunkt der Aufsichtstätigkeit des ENSI rückt der sichere Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke.
Per Ende 2023 ist Oskar Grözinger aus dem ENSI-Rat ausgeschieden, da er die gesetzlich festgelegte Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren erreicht hat.
Bundesrat bestätigt sechs amtierende Mitglieder des ENSI-Rates für die kommende Legislaturperiode in ihrem Mandat.
Der ENSI-Rat überwacht die Aufsichtstätigkeit und die Geschäftsführung des ENSI und gibt seine Beurteilung in einem jährlichen Bericht ab. Der Tätigkeits- und Geschäftsbericht des ENSI-Rates für das Jahr 2022 wurde vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 genehmigt.
Der ENSI-Rat wird vor dem Hintergrund der Lehren aus dem schweren Reaktorunfall in Fukushima seine Aufgaben auch künftig wachsam und unabhängig wahrnehmen und für eine klare Trennung von Sicherheitsaufsicht einerseits und wirtschaftlichen und politischen Interessen andererseits einstehen.
Die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde ist eine internationale Vorgabe. Die internationale Atomagentur IAEA stellt Anforderungen an die Unabhängigkeit der nuklearen Aufsichtsbehörden. Sie fordert insbesondere die organisatorische Unabhängigkeit und die effektive, unabhängige Aufsichtstätigkeit der Behörde.
Die Energiestrategie 2050 des Bundesrats geht von einem schrittweisen Ausstiegaus der Kernenergie aus. Auch unter den neuen Vorzeichen sorgt das ENSI als politisch und wirtschaftlich unabhängige Fachbehörde des Bundes für die Sicherheit der Kernanlagen.