Bundesrat genehmigt den Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2022 des ENSI-Rates
Der ENSI-Rat überwacht die Aufsichtstätigkeit und die Geschäftsführung des ENSI und gibt seine Beurteilung in einem jährlichen Bericht ab. Der Tätigkeits- und Geschäftsbericht des ENSI-Rates für das Jahr 2022 wurde vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 genehmigt.
Das ENSI nahm die Aufsicht über die Schweizer Kernanlagen im Jahr 2022 verantwortungsvoll und mit hoher Qualität wahr. Zu diesem Schluss gelangt der ENSI-Rat, der als strategisches und internes Aufsichtsorgan die strategischen Ziele der Schweizer Nuklearbehörde für jeweils vier Jahre in einem Leistungsauftrag festlegt. In jährlichen Leistungsvereinbarungen sind diese Ziele konkretisiert, deren Erreichung der ENSI-Rat in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht beurteilt.
Bei seiner internen Aufsichtstätigkeit setzte sich der ENSI-Rat im Jahr 2022 vertieft mit dem Thema Sicherheitskultur auseinander. Mit zunehmendem Fokus auf den Langzeitbetrieb und infolge der Herausforderung, nach dem Volksentscheid gegen neue Kernkraftwerke das Know-how in der Branche zu bewahren, rückt die Sicherheitskultur weiter in den Vordergrund der nuklearen Sicherheitsaufsicht.
Darüber hinaus setzte sich der ENSI-Rat im Rahmen eines Berichts des Bundesrats für regulatorische Anpassungen dafür ein, die sogenannte Redlichkeitskultur (Just Culture) in der schweizerischen Kernenergiegesetzgebung zu verankern. Damit folgte der ENSI-Rat einer Empfehlung der IRRS-Mission.
Der Tätigkeits- und Geschäftsbericht wurde vom Bundesrat am 9. Juni 2023 genehmigt und damit der ENSI-Rat für das Geschäftsjahr 2022 entlastet.
Der ENSI-Rat dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ENSI für ihren engagierten Einsatz in der Aufsicht über die nukleare Sicherheit und Sicherung.
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte das Fachsekretariat des ENSI-Rates.