Sirenentest 2024 am Mittwoch ab 13:30 Uhr

Am Mittwoch, 7. Februar 2024, findet schweizweit der jährliche Sirenentest statt. Der «Allgemeine Alarm» wäre auch bei einem schweren Störfall in einem Schweizer Kernkraftwerk zu hören. In einem solchen Fall sorgt das ENSI für eine rasche Orientierung der zuständigen Behörden und Fachstellen.

Wie jedes Jahr werden in der Schweiz am ersten Mittwoch im Februar die Sirenen getestet. Am 7. Februar um 13:30 Uhr wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausgelöst, ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, wird der Sirenentest bis 14:00 Uhr weitergeführt.

Unterhalb von Stauanlagen wird ab 14:00 Uhr bis spätestens 16:30 Uhr der «Wasseralarm» zu hören sein: zwölf tiefe Dauertöne von je 20 Sekunden in Zehn-Sekunden-Abständen.

Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Bild: Bundesamt für Bevölkerungsschutz

Beim Sirenentest überprüfen alle Schweizer Gemeinden und Betreiber von Stauanlagen die Funktionsbereitschaft der rund 5000 stationären und 2200 mobilen Sirenen. Der Sirenentest dient auch dazu, die Prozesse zur Auslösung der Sirenen zu überprüfen. Parallel zum Sirenentest werden sämtliche Kantone auch über die Alertswiss-Kanäle (Alertswiss-App und -Website) eine Informationsmeldung verbreiten.

Die Rolle des ENSI im Notfall

Bei einem schweren Störfall in einer Kernanlage wird die Bevölkerung mit dem Sirenenalarm gewarnt. Die Notfallorganisation des ENSI berät in einem Ernstfall das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und den Bundesstab Bevölkerungsschutz bei der Anordnung von Schutzmassnahmen für die Bevölkerung. Dazu erstellen die ENSI-Fachspezialistinnen und -spezialisten Prognosen über die Entwicklung des Störfalles in der Anlage, die mögliche Ausbreitung von radioaktiven Stoffen in der Umgebung und deren Konsequenzen.

Verhaltensempfehlung bei einem echten Sirenenalarm

Ist der «Allgemeine Alarm» ausserhalb eines angekündigten Sirenentests zu hören, besteht eine Gefährdung für die Bevölkerung. Der Wasseralarm bedeutet eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage. In beiden Fällen ist die Bevölkerung aufgefordert:

  • Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren,
  • die Anweisungen der Behörden zu befolgen,
  • die Nachbarn zu informieren und
  • das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen (Wasseralarm).