Sirenentest 2023 am Mittwoch um 13:30 Uhr
Am Mittwoch, 1. Februar 2023, findet in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Bei einem Störfall in einem Schweizer Kernkraftwerk sorgt das ENSI für eine rasche Orientierung der zuständigen Behörden und Fachstellen.
Wie jedes Jahr findet in der Schweiz am ersten Mittwoch des Monats Februar der jährliche Sirenentest statt. Dabei werden alle Schweizer Gemeinden und Betreiber von Stauanlagen die Funktionsbereitschaft der Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms testen. Insgesamt werden rund 5000 stationäre und 2200 mobile Sirenen auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Der Sirenentest dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen sowie die Prozesse zur Auslösung der Sirenen zu überprüfen. Parallel zur Auslösung des Allgemeinen Alarms werden sämtliche Kantone über die Alertswiss-Kanäle (Alertswiss-App und -Website) eine Informationsmeldung verbreiten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Ausgelöst wird über die Sirenen am 1. Februar um 13:30 Uhr das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, kann der Sirenentest bis 14:00 Uhr weitergeführt werden.
In den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen wird ab 14:00 Uhr bis spätestens 16:30 Uhr der Wasseralarm getestet. Das Signal besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Die Rolle des ENSI im Notfall
Bei einem schweren Störfall in einer Kernanlage wird die Bevölkerung mit dem Sirenenalarm gewarnt. Die Notfallorganisation des ENSI berät in einem Ernstfall das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und den Bundesstab Bevölkerungsschutz bei der Anordnung von Schutzmassnahmen für die Bevölkerung. Dazu erstellen die ENSI-Fachspezialistinnen und -spezialisten Prognosen über die Entwicklung des Störfalles in der Anlage, die mögliche Ausbreitung von radioaktiven Stoffen in der Umgebung und deren Konsequenzen.
Verhaltensempfehlung bei einem echten Sirenenalarm
Ertönt der Allgemeine Alarm beziehungsweise der Wasseralarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests, besteht eine Gefährdung für die Bevölkerung. Der Wasseralarm bedeutet eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage. In diesen Fällen ist die Bevölkerung aufgefordert:
- Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren,
- die Anweisungen der Behörden zu befolgen,
- die Nachbarn zu informieren,
- das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen (Wasseralarm).