Sirenentest 2022 am Mittwoch um 13:30 Uhr
Am Mittwoch, 2. Februar 2022, findet in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Bei einem Störfall in einem Schweizer Kernkraftwerk sorgt das ENSI für eine rasche Orientierung der zuständigen Behörden und Fachstellen.
Wie jedes Jahr findet in der Schweiz am ersten Mittwoch des Monats Februar der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft nicht nur der Sirenen des «Allgemeinen Alarms», sondern auch diejenige des Wasseralarms getestet.
Ausgelöst wird über die Sirenen am 2. Februar um 13:30 Uhr das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, kann der Sirenentest bis 14:00 Uhr weitergeführt werden. Parallel dazu verbreitet jeder Kanton eine Informationsmeldung via Alertswiss-App.
In den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen wird ab 14:15 Uhr bis spätestens 15:00 Uhr der Wasseralarm getestet. Das Signal besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Die Rolle des ENSI im Notfall
Bei einem schweren Störfall in einer Kernanlage wird die Bevölkerung mit dem Sirenenalarm gewarnt. Das ENSI sorgt für eine rasche Orientierung der zuständigen Behörden und Fachstellen. Die ENSI-Fachspezialistinnen und -spezialisten erstellen Prognosen über die Entwicklung der Störfalles in der Anlage, die mögliche Ausbreitung von radioaktiven Stoffen in der Umgebung und deren Konsequenzen.
Die Notfallorganisation des ENSI berät in einem Ernstfall das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und den Bundesstab Bevölkerungsschutz bei der Anordnung von Schutzmassnahmen für die Bevölkerung.
Verhaltensempfehlung bei einem echten Sirenenalarm
Ertönt der «Allgemeine Alarm» beziehungsweise der Wasseralarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests, besteht eine Gefährdung für die Bevölkerung. Der Wasseralarm bedeutet eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage. Die Bevölkerung ist aufgefordert:
- Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren,
- die Anweisungen der Behörden zu befolgen,
- die Nachbarn zu informieren,
- das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen (Wasseralarm).