Technisches Forum Sicherheit
Frage 75: Berücksichtigung Bevölkerungswille für geol. Tiefenlager
2005 hat das Parlament im neuen Kernenergiegesetz das Vetorecht der Standortkantone gestrichen. Damit ist es möglich, einem Kanton ein Atommülllager gegen den Willen der Bevölkerung aufzuzwingen, anstatt die Bevölkerung von einem guten und sicheren Lagerkonzept zu überzeugen. Dieses Verfahren hebelt möglicherweise gerechtfertigte Kritik am Lagerkonzept aus und kann zu Schwierigkeiten führen. Offenbar geht der Bundesrat davon aus, dass ein Lager und die dazugehörigen oberirdischen Anlagen gegen den Willen der lokalen Bevölkerung gebaut werden kann.
Zudem: Im Rahmen der regionalen Partizipation befassen sich die einberufenen Regionalkonferenzen in den potenziellen Standortregionen bereits heute eingehend mit sekundären Aspekten eines Tiefenlagers für eine künftige Standortregion. Es sind dies z.B. die Akzeptanz eines Lagers und dessen Oberflächenanlagen, künftige regionale Entwicklungsstrategien und mögliche sozioökonomisch-ökologische Auswirkungen. Wenn diese Regionalkonferenzen tatsächlich einen Einfluss auf den Standortentscheid haben, gefährden sie die Eingrenzung möglicher Standorte nach streng wissenschaftlichen, sicherheitsrelevanten Voraussetzungen. Anderenfalls ist die Arbeit aller Beteiligten wertlos und es muss von einer Scheinpartizipation gesprochen werden.
Kann ein Lager gegen den Willen der lokalen Bevölkerung gebaut werden?
Thema | Kernenergiegesetzgebung | Bereich | Geologische Tiefenlager |
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Eingegangen am | 9. Februar 2012 | Fragende Instanz | SES |
Status | beantwortet | ||
Beantwortet am | 14. September 2012 | Beantwortet von | BFE |