Beantwortet von BFE

Wie in der Schweiz gilt auch in Deutschland bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle das Prinzip der höchstmöglichen Sicherheit für Mensch und Umwelt. Stellt sich unter diesen Voraussetzungen heraus, dass ein geologisches Tiefenlager in Grenznähe zur Schweiz in Frage käme, kann davon ausgegangen werden, dass sich die schweizerischen Behörden nicht dagegen stellen, insbesondere angenommen werden kann, dass den Betroffenen und Behörden wie in einem schweizerischen Verfahren Mitsprachrechte eingeräumt werden. Wie sich die Politik oder die Bevölkerung dazu äussern würde, kann an dieser Stelle nicht prognostiziert werden.