Beantwortet von BFE

Im neuen Kernenergiegesetz ist festgehalten, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden müssen. Es ist deshalb die Pflicht der Abfallverursacher nach Lösungen im Inland zu suchen und vorzubereiten. Multinationale Lösungen werden zwar in Fachgremien von internationalen Organisationen immer wieder diskutiert. Es zeichnet sich aber bis heute keine für die Schweiz akzeptierbare multinationale Lösung im Ausland ab.

Die Schweiz ist in den internationalen Gremien vertreten und eingebunden. Dabei werden Lösungsansätze zur Entsorgung radioaktiver Abfälle diskutiert und es findet ein stetiger Wissens- und Forschungsaustausch statt.