Beantwortet von ENSI

Wir gehen davon aus, dass mit der Frage die Richtlinie HSK-R-21 vom November 1993 „Schutzziele für die Endlagerung radioaktiver Abfälle“ angesprochen ist. Diese Richtlinie kann wie jede Richtlinie der HSK über Internet (https://www.ensi.ch/de/)  eingesehen werden. Sie wurde seinerzeit anlässlich von Informationsveranstaltungen über die Endlagerung im In- und Ausland der Öffentlichkeit präsentiert.

Die HSK hatte die Richtlinie HSK-R-21 zusammen mit der KSA zu einem Zeitpunkt entwickelt, als noch sehr wenige gesetzliche Grundlagen zur Entsorgung vorlagen. Die Grundlagen dieser Richtlinie sind inzwischen weitgehend in die neue Kernenergiegesetzgebung eingeflossen.