Technisches Forum Sicherheit
Frage 73: Unabhängigkeit und Fachkompetenz des Kontrollbehörde ENSI
Die Schweizer Atomaufsicht weist strukturelle Schwächen auf. Die Nagra sollte vom ENSI (Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat), der KNS (Kommission für nukleare Sicherheit) und der KNE (Kommission Nukleare Entsorgung) kontrolliert werden. Die KNE wurde im Dezember 2011 zu einer Expertengruppe reduziert. Die KNS ist viel zu klein und hat zu wenig Mittel, um eine echte Kontrolle zu gewährleisten. Zudem hat sie nur beratende Funktion, sprich keine Entscheidungskompetenz. Es fehlt also eine Zweitmeinung, die dem ENSI wissenschaftlich Paroli bieten kann. Das ENSI kann als einzige Aufsichtsbehörde mit Entscheidungskompetenz konkurrenzlos und eigenmächtig darüber entscheiden, ob ein Atommülllager sicher ist oder nicht. Die Nähe zur Nagra und zur Atomindustrie ist dabei problematisch: Die Unabhängigkeit des ENSI-Rats ist bereits durch die Affäre Peter Hufschmied in die Kritik geraten, weil dieser ein Geschäftsverhältnis zur BKW hat. Hufschmied ist mittlerweile zurückgetreten. Auch Horst-Michael Prasser ist am 2. November 2011 zurückgetreten. Der ETH-Professor verletzte eindeutig die gesetzlichen Anforderungen, denn sein Lehrstuhl wird von der Swissnuclear, der Vereinigung der Schweizer AKW-Betreiber, bezahlt. Der ENSI-Rat wurde Ende November 2011 neu gewählt. Es bleibt zu hoffen, dass dieser in seiner neuen Zusammensetzung der notwendigen Unabhängigkeit gerecht werden kann.
Wie können die Kontrollbehörden ihren Aufgaben nachkommen, wenn sie weder stark genug noch unabhängig sind?
Thema | Kernenergiegesetzgebung | Bereich | Geologische Tiefenlager |
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Eingegangen am | 9. Februar 2012 | Fragende Instanz | SES |
Status | beantwortet | ||
Beantwortet am | 14. September 2012 | Beantwortet von | BFE |