Technisches Forum Entsorgungsnachweis
Frage 57: Kriterien zum Verfahren der Standortwahl
Wie und nach welchen Regeln soll nach der Prüfung des Entsorgungsnachweises die eigentliche Standortauswahl für ein Endlager erfolgen? Wer legt aufgrund welcher Kriterien fest, ob ein Standort geeignet ist? Werden bei der Standortauswahl Alternativen erwogen? Bis zu welchem Detail werden Alternativen ausgearbeitet, bevor in einem Vergleich der bessere Standort ausgewählt wird? Wer wird in einem solchen Verfahren beteiligt, wer trifft welche Entscheidungen und wie soll das Verfahren verankert werden?
Thema | Auswahlverfahren, Entsorgungsnachweis, Informationsveranstaltung Trüllikon, Sachplanverfahren, Standortgebiete | Bereich | Geologische Tiefenlager |
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Eingegangen am | 23. Dezember 2005 | Fragende Instanz | Klar! Schweiz |
Status | beantwortet | ||
Beantwortet am | 23. Dezember 2005 | Beantwortet von | ENSI |