Zwischenbericht des ENSI zum Sachplanverfahren Etappe 2

Stellungnahme des ENSI zum Nagra-Bericht NTB 10-01 „Beurteilung der geologischen Unterlagen für die provisorischen Sicherheitsanalysen in Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2“

Um was geht es?

Der Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager sieht vor, dass die Nagra mit dem ENSI abklärt, ob der Kenntnisstand ausreicht, um in Etappe 2 die provisorischen Sicherheitsanalysen und den sicherheitstechnischen Vergleich durchführen zu können. Die Nagra hat den entsprechenden Bericht NTB 10-01 im November 2010 eingereicht.

Was sind die Kernaussagen der ENSI-Stellungnahme?

  • Die Nagra hat in ihrem Bericht NTB 10-01 den geologischen Kenntnisstand in den jeweiligen Standortgebieten und die Ableitung der sicherheitstechnisch relevanten Parameter korrekt dargelegt. Sie hat damit die im „Sachplan geologische Tiefenlager“ (SGT) geforderte Abklärung mit dem ENSI erfüllt.
  • Basierend auf dem aktuellen Kenntnisstand, zusammen mit den von der Nagra vorgeschlagenen ergänzenden Untersuchungen und den vom ENSI geforderten Ergänzungen kann der notwendige Kenntnisstand erreicht werden, um in Etappe 2 SGT belastbare Aussagen zur sicherheitstechnischen Einstufung und zur bautechnischen Machbarkeit machen zu können.
  • Das ENSI fordert deshalb für Etappe 2 SGT keine im Sinne der Kernenergieverordnung bewilligungspflichtigen erdwissenschaftlichen Untersuchungen (z.B. Sondierbohrungen).
  • Das ENSI hat 41 Forderungen gestellt, die vor der Einreichung der Unterlagen der Nagra für Etappe 2 erfüllt sein müssen.
  • Vor Einreichung der für Etappe 2 SGT erforderlichen Unterlagen durch die Nagra wird das ENSI im Rahmen einer Grobprüfung feststellen, ob die Unterlagen für die provisorischen Sicherheitsanalysen die Anforderungen gemäss ENSI 33/075 erfüllen.

Was sind die Hauptforderungen des ENSI für Etappe 2?

Bessere Kenntnisse der Wirtgesteine „Brauner Dogger“ und Effinger Schichten:

  • Verwendung von wirtgesteinsspezifischen Daten für die Gesteinsformation „Brauner Dogger“ in den provisorischen Sicherheitsanalysen.
  • Regionales lithologisch-biostratigraphisches Untersuchungsprogramm zur Charakterisierung der Faziesverteilung im „Braunen Dogger“.
  • Klärung des Selbstabdichtungsvermögen in den Effinger Schichten.
  • Sedimentologisch-genetisches Modell zur Verbreitung der Kalkbankabfolgen in den Effinger Schichten.
  • Entwicklung von wirtgesteinsspezifischen Modellen für den Gastransport im „Braunen Dogger“, Effinger Schichten, Helvetischer Mergel.

Systematische Beschreibung der Fliesswege (hydrogeologische Beschreibung) in den Standortregionen:

  • Detaillierte hydrogeologische Beschreibung in allen Standortgebieten.
  • Entwicklung eines gemeinsamen hydrogeologischen Modells für die Bestimmung der Fliessverhältnisse in den geologischen Standortgebieten.
  • Klärung der Wasserführung in den Kalkbankabfolgen des Wirtgesteins Effinger Schichten.
  • Klärung der Platzverhältnisse für ein SMA-Lager in den Effinger Schichten im Gebiet Jura-Südfuss.

Vertiefte Untersuchung der bautechnischen Aspekte:

  • Bautechnische Risikoanalysen für den bautechnischen Vergleich und die Erschliessungsbauwerke.

Sondierbohrungen für Etappe 3

Für Etappe 3 müssen Bohrungen durchgeführt werden: In Etappe 2 sind mindestens zwei Standorte für ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle und ein Lager für hochaktive Abfälle vorzuschlagen. Für diese Standorte sind Sondierbohrungen notwendig, um in Etappe 3 den gemäss der Kernenergieverordnung geforderten Kenntnisstand zu erreichen. Das ENSI erwartet deshalb, dass die Nagra zusammen mit den Standortvorschlägen in Etappe 2 SGT entsprechende Gesuche einreicht.