Technisches Forum Entsorgungsnachweis

Frage 62: Anforderungen an Geologische Tiefenlager im Hinblick auf Erdbeben

Welche Anforderungen im Hinblick auf die Tektonik legt die HSK zugrunde, wenn sie den Entsorgungsnachweis prüft?

Mit welcher Zuverlässigkeit müssen welche Erdbebenstärken

  1. während des Betriebs und
  2. nach dem Verschluss eines Endlagers ausgeschlossen sein?
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Eingegangen am 23. Dezember 2005 Fragende Instanz Klar! Schweiz
Status beantwortet
Beantwortet am 23. Dezember 2005 Beantwortet von

Beantwortet von ENSI

Nach den Erdbebengefährdungskarten des Schweizerischen Erdbebendienstes liegt das potenzielle Lagergebiet im Zürcher Weinland in einem der seismisch ruhigen Gebiete der Schweiz. Mit den Erdbebengefährdungskarten kann ein Erdbeben zwar nicht genau vorausgesagt werden, aber wir können die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer bestimmten Erschütterungsintensität angeben.

Bezüglich Erdbebengefährdung eines geologischen Tiefenlagers ist zu unterscheiden zwischen der Bau- und Betriebsphase (inkl.Beobachtungsphase), wo die Zugangsbauwerke offen und unverfüllt sind, und der Nachverschlussphase des Lagers, wo das Gesamtlager und alle Zuwegungen verschlossen und versiegelt sind:

  • Für die Bau- und Betriebsphase eines Endlagers gelten für die Bauten an der Oberfläche und die Untertagebauwerke die gleichen Anforderungen wie für andere Kernanlagen (z.B. Zwischenlager ZWILAG). Bei einem konkreten Bauprojekt sind gemäss den Vorgaben der Behörde die Bauwerke entsprechend ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung zu klassieren und gegen die Einwirkung von Erdbeben auszulegen (Bestimmung des Auslegungserdbebens, Anwendung der HSKRichtlinien HSK-R-04 und HSK-R-08 und der entsprechenden SIA-Normen).
  • Für die Nachverschlussphase des geologischen Tiefenlagers gelten die Anforderungen der Richtlinie HSK-R-21. Im Rahmen einer Störfallanalyse sind alle möglichen Erdbeben-Gefährdungsbilder für die Langzeitsicherheit aufzuzeigen und die daraus resultierenden radiologischen Konsequenzen zu berechnen.

Der Projektant eines geologischen Tiefenlagers muss aufzeigen, dass er die in den HSK-Richtlinien formulierten Anforderungen erfüllen kann. Kann er dies nicht, ist das Projekt nicht genehmigungsfähig (Ausschlusskriterium).