Technisches Forum Sicherheit

Frage 48: Eigenschaften des Standortgebiets Jura Ost

Das Sicherheitstechnische Gutachten zum Vorschlag geologischer Standortgebiete, Sachplan Geologisches Tiefenlager Etappe 1 des ENSI hat nicht einmal massstäbliche Querschnitte der ganzen Region Jura Ost (zwischen Hausen und Waldshut) mit Tiefenmassstab, der Lage des Opalinustons, der Lage des Tiefenlagers, des Lagerzugangs, des Abraumberges, der Geothermie und Angabe der Ortschaften.

Gemäss einem ENSI-Mitarbeiter sei die Nagra im Besitze dieser Daten. Das nennt sich Sicherheit! Und dazu soll sich die Bevölkerung in einem kurzfristigen Hauruck-Verfahren äussern können. Genau so schnell wie diese Hauruckübung durchgezogen werden soll, werden nun umgehend diese Darstellungen vom ENSI, der Nagra und dem BFE angefordert.

Und bitte keine Pseudo-3D-Darstellungen.

Thema , Bereich
Eingegangen am 26. September 2010 Fragende Instanz Fragen aus der Bevölkerung
Status beantwortet
Beantwortet am 10. Juni 2011 Beantwortet von

Beantwortet von ENSI

Das ENSI gliedert die Beantwortung der Frage in drei Teile:

Teil 1 der Frage an das Technische Forum:

Das „Sicherheitstechnische Gutachten zum Vorschlag geologischer Standortgebiete, Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 1“ des ENSI hat nicht einmal massstäbliche Querschnitte der ganzen Region Jura Ost (zwischen Hausen und Waldshut) mit Tiefenmassstab, der Lage des Opalinuston und Angabe der Ortschaften.

Antwort des ENSI zu Teil 1 der Frage:

Angaben zur Tiefenlage werden für alle Standortregionen ausführlich im Expertenbericht „Überprüfung des GIS-Verfahrens der Nagra und der verwendeten Datensätze im Standortauswahlverfahren SGT Etappe 1“ ENSI 33/064 dargelegt. Dieser Bericht wurde mit dem Sicherheitstechnischen Gutachten des ENSI im Februar 2010 veröffentlicht und ist im Internet aufgeschaltet. Als Beispiel ist unten die Figur 48-1 (Abbildung 5.16) aus diesem Bericht abgebildet, wo die Angaben zur Tiefenlage des Opalinuston in Form einer Karte abgebildet sind.

Figur 48-1: (Abbildung 5.16) Dr. von Moos AG, Zürich, Detailkarten Tiefenlage unter Terrain.
Figur 48-1: (Abbildung 5.16) Dr. von Moos AG, Zürich, Detailkarten Tiefenlage unter Terrain.

Teil 2 der Frage an das Technische Forum:

Das „Sicherheitstechnische Gutachten zum Vorschlag geologischer Standortgebiete, Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 1“ des ENSI enthält keine Angaben zur Lage des Tiefenlagers, des Lagerzugangs, des Abraumberge und der Geothermie.

Antwort des ENSI zu Teil 2 der Frage:

Tiefenlage

Der Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager vom 2. April 2008 hält das Vorgehen des Standortauswahlverfahrens wie folgt fest:

In Etappe 1 identifiziert die Nagra aufgrund der Kriterien hinsichtlich Sicherheit und technischer Machbarkeit geologische Standortgebiete. Sie dokumentiert, beurteilt und begründet ihre Vorschläge in einem Bericht und informiert das Bundesamt für Energie über die getroffene Auswahl.

Die Beurteilung hinsichtlich Sicherheit und technischer Machbarkeit erfolgt aufgrund der definierten Kriterien unter Berücksichtigung des vorgesehenen Abfallinventars und der provisorischen Auslegung der technischen Barrieren. Dabei ist von den Entsorgungspflichtigen insbesondere auch aufzuzeigen, welche geologischen Standortgebiete für die Lagerung aller Abfallkategorien (Kombilager) vorgesehen sind respektive in Frage kommen.

In Etappe 2 erarbeitet die Nagra unter Beizug der Standortregionen und abgestimmt auf die bautechnische Machbarkeit Vorschläge zur Anordnung und Ausgestaltung der notwendigen Oberflächeninfrastruktur und ordnet die untertägigen Teile des Lagers an.

Die Nagra hat in Etappe 1 bei der Bestimmung der Standortregionen die jeweiligen Bereiche der Tiefenlage für ein Tiefenlager bezeichnet. Im Technischen Bericht der Nagra NTB 08-03, Seite 184 wird zu diesem Thema folgendes festgehalten:

Zur Identifikation potenziell möglicher Bereiche wird in einem ersten Teilschritt für jedes bevorzugte Wirtgestein seine Verbreitung unter Berücksichtigung der Tiefenlage und der Mächtigkeit untersucht. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: Das Wirtgestein – zusammen mit allenfalls vorhandenen geringdurchlässigen Rahmengesteinen – soll eine Mächtigkeit von mindestens 100 m aufweisen und sich in einer Tiefe von mindestens 200 m (für ein SMA-Lager) beziehungsweise 400 m (für ein HAA-Lager) unter Terrain befinden. Die Lagerebene darf höchstens 800 m unter Terrain (für ein SMA-Lager) beziehungsweise 900 m unter Terrain (für ein HAA-Lager) liegen. Die Mindestanforderung zur Mächtigkeit verhindert kurze Freisetzungspfade und wird deshalb für einen wirksamen Einschluss verlangt. Die Mindestanforderung zur minimalen Tiefenlage verhindert, dass das Lager in oberflächennahe Zonen zu liegen kommt, welche im Betrachtungszeitraum (100 000 Jahre für ein SMA-Lager, 1 Million Jahre für ein HAA-Lager) durch flächenhafte Erosion gefährdet sein könnten oder in welchen die hydraulische Durchlässigkeit infolge Dekompaktion stark erhöht sein könnte. Die Mindestanforderung zur maximalen Tiefenlage der Lagerebene sorgt andererseits dafür, dass keine Bereiche vorgeschlagen werden, in denen die zuverlässige Erstellung des Lagers entsprechend den Anforderungen bezüglich der Betriebs- und Langzeitsicherheit in Frage gestellt sein könnte; bautechnische Erschwernisse (inkl. resultierender Zeitaufwand und Kosten) werden hingegen in Kauf genommen.

Die in der Frage angesprochenen Punkte wie der Lagerzugang oder bezeichnete Räume für den Abraum sind gemäss Sachplan Aufgaben, die in Etappe 2 des Sachplans zu betrachten sind.

Geothermie

Fragen zur Geothermie im Standortgebiet Jura Ost werden vom ENSI im sicherheitstechnischen Gutachten zur Etappe 1 (ENSI 33/070) diskutiert. Die Nagra hält in NTB 08-03 fest, dass „potenzielle Nutzungskonflikte bestehen aufgrund vermuteter Vorkommen von Kohlenwasserstoffen, eines möglichen, tief liegenden Salzvorkommens und eines mässigen bis erhöhten geothermischen Potenzials. Die Nagra beurteilt das geologische Standortgebiet in dieser Hinsicht als bedingt geeignet. Mineralquellen und Thermen sind in der Nähe vorhanden, aber aufgrund hydraulischer Entkoppelung unproblematisch. Aufgrund des teilweise erhöhten geothermischen Potentials, insbesondere im Bereich der südlich begrenzenden Störung, ist der Indikator ‚Geothermie‘ nur als bedingt günstig bewertet. Das Kriterium ‚Nutzungskonflikte‘ wird insgesamt günstig bewertet.

Der differenzierten Bewertung der von der Nagra genannten Nutzungskonflikte kann das ENSI grundsätzlich folgen. Allerdings wird seitens der Nagra der Abbau von Kalk und Mergel für die Zementindustrie hier nicht berücksichtigt. Ein Gebiet am Homberg ist für den Abbau von Effinger Schichten projektiert. Falls ein Abbau bis zum heutigen Talgrund erfolgen würde, dann wären als Schutz des Wirtgesteins Opalinuston hier nur noch ca. 135 m «Brauner Dogger» in kalkiger, potenziell wasserführender Ausbildung plus ein Rest der Effinger Schichten vorhanden, die dann zur Dekompaktionszone zu zählen wären. Ein grossräumiger Abbau der Effinger Schichten für die Zementherstellung stellt langfristig eine Beeinträchtigung des geologischen Standortgebiets Jura Ost dar (ENSI 33/070, Seite 163).

Abraumvolumen eines HAA-Lagers

Die Ausbruchsmengen und deren Abtransport werden durch das einzulagernde Abfallinventar und die Bauweise eines Tiefenlagers bestimmt. Die Nagra hat Angaben zum Ausbruchsvolumen eines Tiefenlagers für hochaktive Abfälle im Rahmen des Projekts Entsorgungsnachweis im Zürcher Weinland im Technischen Bericht NTB 02-02 dokumentiert. Unten angefügt sind Zitate zum Thema aus diesem Bericht:

(Seite 36, 3.2.3 Anlagen im Schachtkopfbereich): Der Schachtkopfbereich wird in der Phase des Lagerbaus mit einer Strasse erschlossen, sodass sich der Unternehmer für den Schachtbau einrichten und den Schacht erstellen kann. Neben der Aufnahme von Installationen dient der Platz insbesondere dem Materialumschlag, vor allem von Ausbruchmaterial.

Als dominanter Teil der Installation ist der Förderturm zu nennen, welcher zum Ein- und Ausfahren von Personen und Material benötigt wird und zur Abgabe der Abluft in die Umgebung konzipiert wird (Figur 48-2). Weitere Installationen sind ein Gebäude mit Baubüro, Mannschaftsräumen, Werkstatt, Trafoanlage etc., ein überdachtes Ausbruchmaterialdepot sowie eine Geräte- und Materialhalle. Der Platzbedarf für die Anlagen im Schachtkopfbereich dürfte mit ca. 100 m x 100 m grosszügig bemessen sein.

(Seite 76, 4.4.3 Transporte und Deponien): Beim Bau der Lageranlage sind es vor allem die Anlagenteile unter Tag, welche das Gros der Transporte bedingen. Dies deshalb, weil dort die Massengüter Ausbruchmaterial und Beton anfallen. Um die Grössenordnung der zu erwartenden Transporte abzuschätzen, wurden je Bauetappe die diesbezüglichen Mengen ermittelt (Tabelle 48-1).

Obwohl zu diesen Transporten noch Personentransporte für die Baumannschaft sowie weitere Transporte wie z.B. für Armierungen oder Felsanker, sowie für den Bau der Aussenanlagen dazukommen, ist das durch den Bau eines geologischen Tiefenlagers BE/HAA/LMA verursachte Verkehrsaufkommen als gering zu bezeichnen.

Figur 48-2: Figur 3.4
Figur 48-2: Figur 3.4
Tabelle 48-1: Transporte von Ausbruchmaterial und Beton für Untertageanlagen in den Bauetappen 1, 2, und 3 (Mittelwerte)
Tabelle 48-1: Transporte von Ausbruchmaterial und Beton für Untertageanlagen in den Bauetappen 1, 2, und 3 (Mittelwerte)

Die Abschätzung in Tabelle 48-1 zeigt, dass in der Bauetappe 1, der Explorationsphase, mit ca. 420 000 m3 (lose) zwar die grösste Materialmenge verschoben werden muss, erwartungsgemäss aber in der kürzeren Bauetappe 2, dem eigentlichen Lagerbau, mit ca. 50–60 Lastwagen pro Tag die meisten Transporte pro Zeiteinheit im Portalbereich anfallen. In der Bauetappe 3 ist die zu verschiebende Materialmenge gering und das bauinduzierte Verkehrsaufkommen sehr gering; die Transporte erfolgen in dieser Etappe zudem im Schachtkopfbereich. Der Portalbereich ist in dieser Zeit für den Betrieb reserviert (Kapitel 5.3.1).

Die ermittelten Transportfrequenzen basieren auf Lastwagen mit einer Zuladung von 12 m3. Für diese Schätzung wurde der Strassentransport gewählt, weil dieser überall machbar ist und im Vergleich zu anderen Möglichkeiten, konservative (hohe) Frequenzwerte ergibt. Als reelle Alternative für den Abtransport von Ausbruchmaterial bietet sich, bei nicht allzu langen Transportdistanzen, der Einsatz von Förderbändern an. Der Bahntransport ist nur zu empfehlen, wenn die Deponieorte bahntechnisch erschlossen sind. Für den Antransport von Beton beziehungsweise Kies und Zement ist bei vorhandenem Bahnanschluss ein Schienentransport z.B. für Zement, eventuell auch für Kies denkbar, wenn beim Absender ein entsprechender Anschluss besteht.

Gemäss Tabelle 48-1 ist ein Ausbruchvolumen von insgesamt ca. 1 000 000 m3 lose, (ca. 550 000 m3 fest) einer Deponie zuzuführen. In diesem Wert sind das Überprofil mit 10% und die Auflockerung mit einem Faktor 1.7 berücksichtigt. Als Deponiemöglichkeit bieten sich diverse, im Zürcher Unterland vorhandene Kiesabbaugebiete an, wo das Gros des Ausbruchmaterials eingebracht und damit ein Beitrag zur Renaturierung solcher Anlagen erbracht werden könnte. Der zur späteren Verfüllung des Zugangstunnels benötigte Opalinuston von ca. 130 000 m3 (fest) ist in einer geschützten Deponie einzubringen.

Teil 3 der Frage an das Technische Forum:

Gemäss einem ENSI-Mitarbeiter sei die Nagra im Besitze dieser Daten. Das nennt sich Sicherheit! Und dazu soll sich die Bevölkerung in einem kurzfristigen Hauruck-Verfahren äussern können. Genau so schnell wie diese Hauruckübung durchgezogen werden soll, werden nun umgehend diese Darstellungen vom ENSI, der Nagra und dem BFE angefordert. Und bitte keine Pseudo-3D-Darstellungen.

Antwort des ENSI zu Teil 3 der Frage:

Neben dem sicherheitstechnischen Gutachten (ENSI 33/070) und dem Expertenbericht zur „Überprüfung des GIS-Verfahrens der Nagra und der verwendeten Datensätze im Standortauswahlverfahren SGT Etappe 1“ (ENSI 33/064) sind auf der Webseite des ENSI weitere Expertenberichte zur sicherheitstechnischen Beurteilung zu finden, beispielsweise die Beurteilung der stratigraphischen Sammelprofile und der hergeleiteten Wirtgesteine und die Beurteilung der verwendeten geologischen Grundlagen für die Herleitung von Standortgebieten durch die Landestopographie swisstopo (ENSI 33/067). Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der behördlichen Begutachtung der Vorschläge der Nagra in Etappe 1 ist im Erläuterungsbericht und im Ergebnisbericht für die Anhörung des Bundesamts für Energie (BFE) zu finden. Der Erläuterungsbericht gibt eine Übersicht über den bisherigen Verlauf des Auswahlverfahrens sowie über die Berichte, Gutachten und Stellungnahmen, die in Etappe 1 erstellt worden sind. Er soll allen Interessierten den Zugang zu den umfangreichen Dokumenten und den anspruchsvollen technischen und raumplanerischen Sachverhalten erleichtern. Schliesslich dient der Erläuterungsbericht als Hilfe für das Verfassen von Stellungnahmen bei der formellen Anhörung über die Festlegungen und Objektblätter zu Etappe 1, bevor der Bundesrat darüber befindet. Im Ergebnisbericht werden Festlegungen und Objektblätter für das weitere Verfahren, das heisst für Etappe 2, verbindlich festgesetzt. Diese müssen vom Bundesrat genehmigt werden.