Technisches Forum Sicherheit

Frage 150: Paralleler Bau und Betrieb im HAA-Tiefenlager

Die Nagra sieht im aktuellen Auslegungskonzept des geologischen Tiefenlagers für hochaktive Abfälle (HAA) vor, dass zeitlich parallel zur Einlagerung der HAA-Endlagerbehälter die jeweils benötigten HAA-Lagerstollen aufgefahren werden. Es stellt sich die Frage, ob es nicht sicherer wäre, zuerst das gesamte HAA-Lager zu bauen und anschliessend speditiv einzulagern und zu verfüllen, zumal das Risiko für einen Wassereinbruch oder einen Stolleneinsturz während des Baus vermutlich grösser ist als nach Abschluss der Bautätigkeiten. Es ist auch vorstellbar, dass eine zeitliche Trennung von Bau und Betrieb weitere Vorteile bringt, zum Beispiel bezüglich der Rückholbarkeit. Ausgehend von diesen Überlegungen wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Was ist die Begründung, weshalb im HAA-Tiefenlager das Einlagern der Abfälle und das Auffahren der Lagerstollen parallel erfolgen sollen?
  2. Ist es sicherheitstechnisch günstiger, erst das gesamte HAA-Lager zu bauen und anschliessend speditiv einzulagern und zu verfüllen?
  3. Was geschieht mit den bereits eingelagerten HAA im Fall eines teilweisen oder vollständigen Einsturzes eines benachbarten offenen Lagerstollens?
Thema , , Bereich
Eingegangen am 23. September 2019 Fragende Instanz Fragen aus der Bevölkerung
Status beantwortet
Beantwortet am 5. Februar 2020 Beantwortet von

Beantwortet von Nagra

Der Bau der BE/HAA-Lagerstollen und der Einlagerungsbetrieb sind räumlich in eine konventionelle und in eine kontrollierte Zone aufgeteilt (Figur 150-1). Der Bau der Lagerstollen erfolgt via Bautunnel, der über den Bau-/Betriebsschacht an entsprechende Nebenzugangsanlagen angebunden ist. Für die Einlagerung hingegen werden Abfallbehälter, Verfüllmaterial und Bentonitauflager vom Hauptzugang der Oberflächenanlage über den Zugangstunnel oder -schacht in die kontrollierte Zone transportiert. Die Trennung zwischen der kontrollierten Zone für die Einlagerung und der konventionellen Zone für den Bau neuer Lagerstollen erfolgt durch eine Schleuse, die mit dem Fortschritt der Einlagerung nach und nach versetzt wird. Das Prinzip der räumlichen Trennung gilt auch für das Lüftungskonzept des HAA-Lagers (Figur 150-2). Die Frischluft zieht über den Lüftungsschacht ein und wird im zentralen Bereich auf die kontrollierte bzw. konventionelle Zone aufgeteilt und über den Zugangstunnel (für den kontrollierten Bereich) bzw. den Bau-/Betriebsschacht (für den konventionellen Bereich) abgeleitet.

Figur 150-1:Material- und Personenströme im HAA-Lager während des Einlagerns der Abfälle und des parallel dazu verlaufenden Baus der Lagerstollen. Die Einlagerung erfolgt von der Oberflächenanlage über den Zugangstunnel innerhalb der kontrollierten Zone (gelb hervorgehoben). Die Lagerstollen werden kontinuierlich verfüllt und verschlossen (braune Stollen). Der Bau der Lagerstollen erfolgt räumlich davon getrennt in der konventionellen Zone via Bautunnel, der mit dem Bau-/Betriebsschacht an Nebenzugangsanlagen angebunden ist (grün hervorgehoben).
Figur 150-1: Material- und Personenströme im HAA-Lager während des Einlagerns der Abfälle und des parallel dazu verlaufenden Baus der Lagerstollen. Die Einlagerung erfolgt von der Oberflächenanlage über den Zugangstunnel innerhalb der kontrollierten Zone (gelb hervorgehoben). Die Lagerstollen werden kontinuierlich verfüllt und verschlossen (braune Stollen). Der Bau der Lagerstollen erfolgt räumlich davon getrennt in der konventionellen Zone via Bautunnel, der mit dem Bau-/Betriebsschacht an Nebenzugangsanlagen angebunden ist (grün hervorgehoben).

 

Figur 150-2: Lüftungskonzept des HAA-Lagers. Die lüftungstechnische Trennung zwischen der kontrollierten und der konventionellen Zone wird durch eine gerichtete Luftführung mittels saugender Belüftung, welche durch Unterdruck generiert wird, erreicht. Die Frischluft wird über den Lüftungsschacht eingezogen, wird zwischen der kontrollierten und der konventionellen Zone aufgeteilt und über den Zugangstunnel (für die kontrollierte Zone) oder den Bau-/Betriebsschacht (für die konventionelle Zone) abgeleitet.
Figur 150-2: Lüftungskonzept des HAA-Lagers. Die lüftungstechnische Trennung zwischen der kontrollierten und der konventionellen Zone wird durch eine gerichtete Luftführung mittels saugender Belüftung, welche durch Unterdruck generiert wird, erreicht. Die Frischluft wird über den Lüftungsschacht eingezogen, wird zwischen der kontrollierten und der konventionellen Zone aufgeteilt und über den Zugangstunnel (für die kontrollierte Zone) oder den Bau-/Betriebsschacht (für die konventionelle Zone) abgeleitet.

a)

Das Lagerkonzept der Nagra stellt sicher, dass die Barrierenintegrität des Opalinustons und der technischen Barrieren in allen Betriebszuständen erhalten bleibt.
Mit einem parallelen Bau- und Einlagerungsbetrieb im HAA-Lager wird die Dauer reduziert, während welcher die Stollen offenstehen. Durch diese kurze Nutzungsdauer des Stollens können die erforderlichen Sicherungsmittel gegenüber einer längeren Nutzungsdauer reduziert werden. Mit der Reduktion der Sicherungsmittel soll verhindert werden, dass die Barrierenintegriät durch den Eintrag von Fremdmaterial beeinträchtigt wird. Ist die Barrierenintegrität auch bei grösseren Mengen an Sicherungsmittel gewährleistet, sind längere Nutzungsdauern und dadurch ein gestaffelter Bau- und Einlagerungsbetrieb auch möglich.

b)

Der parallele Bau und Betrieb hat, wie einleitend erläutert, durch die räumliche Trennung keinen negativen Einfluss auf die Betriebssicherheit.
Die Einlagerungsdauer ihrerseits hängt von der Einlagerungsrate ab, welche wiederum an Prozesse in der Oberflächenanlage gekoppelt ist. Mit der heute angenommenen Einlagerungsrate von einem BE/HAA-Behälter pro Tag, bzw. 200 Behältern pro Jahr, und einer Einlagerungsläge von 700 m je BE/HAA-Lagerstollen wird pro Jahr in zwei Lagerstollen eingelagert und verfüllt. Mit dem geplanten Bau von jährlich zwei Stollen sind Bau- und Einlagerungsbetrieb für die vorgesehene Einlagerungsrate aufeinander abgestimmt.
Bei einer allfälligen Rückholung während des Einlagerungsbetriebs würden Bau- und Einlagerungsaktivitäten gestoppt. Auf eine allfällige Rückholung nach dem Verschluss des Hauptlagers («Bergung») hat die zeitliche Abwicklung von Bau und Einlagerung von Lagerstollen keinen Einfluss, sofern das Ausbau- und Versieglungskonzept der Stollen gleichbleiben.
Eine vollständige zeitliche Trennung des Baus und Betriebs des Lagers und ein kürzerer Einlagerungsbetrieb sind denkbar und kann später durchaus noch geprüft werden. Der definitive Entscheid darüber wird nach Abschluss des Sachplanverfahrens im Rahmen des KEG vor der Bau- bzw. Betriebsbewilligung erfolgen.

c)

Ein vollständiger oder teilweiser Einsturz eines HAA-Stollens während des Baus wie auch im Betrieb ist sehr unwahrscheinlich. Selbst im nicht zu erwartenden Fall eines grösseren Niederbruchs des Stollens ist in den benachbarten Stollen mit bereits eingelagerten Behältern, welche gemäss aktuellem Konzept mind. 40 m Abstand haben, mit keinem wesentlichen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der natürlichen und technischen Barrieren zu rechnen.
Lokale Ablösungen während des Vortriebs eines Stollens sind je nach Bauverfahren und geologischen Bedingungen im ungesicherten Vortriebsbereich möglich. Auch diese haben dank dem grossen Abstand der Stollen im Verhältnis zum Stollendurchmesser keinen Einfluss auf die bereits ausgebauten Stollen.
Sollte während des Baus wider Erwarten ein Niederbruch stattfinden, so würde der entsprechende Stollenabschnitt für den Einlagerungsbetrieb nicht mehr berücksichtigt werden. Bei den bereits eingelagerten Lagerstollen zeigt sich eine andere Situation, da sie, wie unter a) und b) erläutert, fortlaufend verfüllt werden. Da nach der Verfüllung keine Hohlräume vorhanden sind, sind in diesem Zustand grössere Niederbrüche in den Stollen nicht möglich und die Barrierenintegrität dadurch gewährleistet.