Wie wird die Relevanz der ausgewählten sozioökonomischen Kriterien für die Standortgebiete analysiert und bewertet? Es wurde beispielsweise angegeben, dass es nicht möglich ist, ein Standortgebiet auszuwählen, wenn Ressourcen- und Nutzungskonflikten (Erdöl, Wasser, Naturgas) vorliegen. Dieses Kriterium ist kurzfristig sehr relevant. Es stellt sich die Frage, ob es wirklich möglich ist zu wissen, welche Materialien langfristig oder sehr langfristig durch Menschen gesucht bzw. genutzt werden. Wie werden die Standortgebiete beurteilt, bzw. was ist die Relevanz der festgeschriebenen sozioökonomischen Kriterien?
Die Beurteilung geologischer Tiefenlager muss das Gesamtsystem berücksichtigen. Während in Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) anhand von sicherheitstechnischen Kriterien geeignete Gebiete und Wirtgesteine in der Schweiz identifiziert wurden, steht in Etappe 2 SGT eine vergleichende Bewertung von Vor- und Nachteilen der verbliebenen Standortgebiete im Vordergrund. Regulatorische Massnahmen können nicht über Jahrtausende garantiert werden. Deshalb sind die radioaktiven Abfälle in einem geologischen Tiefenlager zu entsorgen. Offene Fragen müssen stufengerecht, d. h. nach und nach geklärt werden (z. B. ergänzende Untersuchungen in Etappe 2 SGT, Bohrungen in Etappe 3 SGT, Bau Felslabor am gewählten Standort nach Rahmenbewilligung). Ohne fundiertes Wissen und nachvollziehbare Entscheide dürfen keine Standortgebiete als «ungeeignet» bewertet werden, sondern müssen im Auswahlverfahren verbleiben.
Das ENSI versteht unter Ressourcen- oder Nutzungskonflikten eine breite Palette möglicher Nutzungen des geologischen Untergrunds, die im Konflikt zu anderen Interessen stehen könnten: Gewinnung von Rohstoffen (Erdöl, Erdgas, Mineralien…), geothermischer Energie, Naturprodukten (Grundwasser, Steine und Erden), Speicherung von CO2 und die Raumnutzung im Untergrund (Tunnels, Baugrund).
Beim Umgang mit Nutzungskonflikten im Konzept der geologischen Tiefenlagerung sind unterschiedliche Zeitskalen zu berücksichtigen. Auf heute bereits bestehende oder in naher Zukunft absehbare Nutzungskonflikte kann bei der Standortsuche Rücksicht genommen werden, indem sie mit dem sicherheitstechnischen Kriterium «2.4 Nutzungskonflikte» beurteilt werden und diese Bewertung in die Gesamtbeurteilung möglicher Standorte einfliesst (dies wurde in Etappe 1 des Sachplans so umgesetzt). Schwerwiegenden Konflikten kann dadurch ausgewichen werden. Für lange Zeiträume (mehrere Jahrhunderte und länger) können die Nutzungskonflikte nicht zuverlässig abgeschätzt werden. Denkbar ist, dass heute uninteressante Gesteine aus wirtschaftlichen Gründen dannzumal an Bedeutung gewinnen. Die Gefährlichkeit der radioaktiven Abfälle nimmt jedoch durch den radioaktiven Zerfall im Laufe der Zeit stark ab. Berechnungen zeigen, dass die heutigen hochaktiven Abfälle nach ca. 400 000 Jahren auf ein Niveau abgeklungen sind, das natürlichen Uranerzvorkommen im Volumen der Lagertunnels entspricht. Trotzdem ist die Sicherheit eines HAA-Lagers für einen Betrachtungszeitraum von 1 Million Jahren aufzuzeigen.
Aufgrund des im Verhältnis zu möglichen Ressourcen im Untergrund geringen Platzbedarfs eines geologischen Tiefenlagers (Figur 128-1) wird die künftige Energie- und Rohstoffgewinnung kaum eingeschränkt werden. Aus bestehenden oder absehbaren Nutzungskonflikten kann heute kein Ausschlusskriterium abgeleitet werden. Stattdessen sind sie im Gesamtkontext aller sicherheitstechnischen Kriterien zu würdigen.