Sicherer Betrieb der Schweizer Kernanlagen im Jahre 1999

Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) bestätigt den schweizerischen Kernanlagen für das Jahr 1999 einen sicheren Betrieb. Es wurden 15 klassierte Vorkommnisse registriert, wovon alle auf der international gebräuchlichen achtstufigen INES-Skala der untersten Stufe 0 zugeordnet wurden.

Die HSK klassierte im vergangenen Jahre 15 Vorkommnisse in schweizerischen Kernanlagen gemäss den HSK-Richtlinien. Alle diese Vorkommnisse wurden auf der international angewandten Bewertungsskala INES der Stufe 0 zugeordnet. Die INES-Skala der Internationalen Atomenergie Agentur (IAEA, Wien) berücksichtigt neben der Beeinträchtigung der präventiven Sicherheit auch die Bestrahlung des Personals und die Abgabe radioaktiver Stoffe an die Umwelt. Die Skala stuft Vorkommnisse von Stufe 0 bis 7 ein, wobei 0 mit „Nicht sicherheitssignifikante Vorkommnisse“ und 7 mit „Schwerwiegender Unfall“ bezeichnet sind.

Die Anzahl klassierter Vorkommnisse pro Jahr schwankte in den letzten 10 Jahren zwischen 23 (1989) und 5 (1998). Zwölf der Vorkommnisse des Jahres 1999 waren in den vier Kernkraftwerken (KKW) mit ihren fünf Reaktorblöcken zu verzeichnen. Zu diesen Vorkommnissen zählten zwei automatische Schnellabschaltungen von Reaktoren: Eine ereignete sich am 6. Juli 1999 im Block 1 des KKW Beznau, da durch übermässigen Schwemmgutanfall infolge Hochwasser der Aare der Kühlwasserdurchfluss an den Turbinen beeinträchtigt war. Die zweite Schnellabschaltung trat am 7. September 1999 im KKW Mühleberg auf. Sie wurde durch Dampfaustritt im Turbinenbereich, dem darauffolgenden Ansprechen eines Brandmelders und einem nicht vorgesehenen Schliessen eines Brandschutzventiles ausgelöst. Bei beiden Schnellabschaltungen war die Sicherheit der Anlage gewährleistet. Drei der klassierten Vorkommnisse betrafen das Paul Scherrer Institut (PSI), das in Villigen und Würenlingen nukleare Anlagen zur Forschung betreibt.

Bei den über 400 Inspektionen, die die HSK im Jahre 1999 in den Kernanlagen vorgenommen hatte, stellte sie einen guten Allgemeinzustand der Anlagen, eine gut organisierte Betriebsführung und ein vorschriftsgemässes Verhalten in den sicherheitsbezogenen Belangen fest.

Die Betriebsführung des Kernkraftwerks Gösgen (KKG) wurde von einem internationalen Expertenteam der IAEA im November 1999 im Rahmen einer sogenannten OSART-Mission überprüft. Das Programm OSART (Operational Safety Review Team) verfolgt das Ziel, die Mitgliedstaaten der IAEA bei der Erhöhung der betrieblichen Sicherheit zu unterstützen und die ständige Entwicklung dieser Sicherheit mit Hilfe von Informationen über gute Praktiken zu fördern. Das KKW Gösgen ist nach Leibstadt (1994) und Beznau (1995) das dritte schweizerische Kernkraftwerk, das einer solchen Mission unterzogen wurde. Im KKW Mühleberg ist eine OSART-Überprüfung im Herbst 2000 vorgesehen. Die Durchführung in den schweizerischen Kernkraftwerken wurde vom Departement UVEK (damals EVED) Ende der Achtzigerjahre verlangt. Der OSART-Bericht zum KKG wird in den nächsten Wochen erwartet.

Die in Betrieb stehenden Kernkraftwerke werden in regelmässigen Abständen einer sicherheitstechnischen Gesamtüberprüfung unterzogen. Solche periodischen Sicherheitsüberprüfungen stellen eine Ergänzung zur ständigen Aufsichtstätigkeit der HSK dar. Schwerpunktmässig werden dabei Vergleiche mit dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik angestellt, eine systematische Beurteilung der Betriebserfahrung und des Anlagezustandes vorgenommen und die Ergebnisse der periodisch aufdatierten probabilistischen Sicherheitsanalyse berücksichtigt. Der HSK-Bericht zur Überprüfung des KKW Gösgen wurde Ende 1999 fertiggestellt. Die Überprüfung hat bestätigt, dass im KKW Gösgen ein hohes Mass an technischer Sicherheitsvorsorge getroffen ist. Dessen ungeachtet hat die HSK einige Abweichungen zum heutigen Stand von Wissenschaft und Technik festgestellt. Der Anlagenbetreiber hat von sich aus Verbesserungsmassnahmen eingeleitet. In einigen Fällen hat die HSK weitere Massnahmen verlangt.

Nachdem das Bundesamt für Energie im August 1999 wieder neue Bewilligungen für den Transport abgebrannter Brennelemente ausgestellt hatte, wurden bis Ende Jahr vier solche Transporte von der Schweiz in die französische Wiederaufarbeitungsanlage von La Hague durchgeführt. Drei Transporte erfolgten ab dem Kernkraftwerk Gösgen und einer ab Beznau. Alle vier Transporte wurden unter den von der HSK geforderten Auflagen respektive Vorschriften ausgeführt. Die HSK hatte ihre Inspektionen über die Abwicklung der Transporte in den KKW und beim Transport selbst verstärkt wahrgenommen. Die vier Transporte wurden sowohl von den Werken als auch von den Transporteuren korrekt, vorschriftsgemäss und ohne das Auftreten von Kontaminationen abgewickelt. Dass die Sauberkeitslimite (Kontaminationsgrenzwert) von 4 Bq/cm2 bei diesen Transporten eingehalten werden konnte, deutet darauf hin, dass die zusätzlich zu früher in der Schweiz ergriffenen Massnahmen in den Bereichen Beladung, Reinigung, Messprogramm, Organisation und Kommunikation ihre Wirkung zeigen. Für das Jahr 2000 sind zurzeit rund 20 Transporte abgebrannter Brennelemente vorgesehen und teilweise bereits bewilligt.

In den schweizerischen Kernanlagen waren durch den Jahrtausendwechsel keine Störungen von sicherheitstechnisch relevanten Systemen aufgetreten. Die HSK hatte den Jahreswechsel mit einer Einsatzequipe mitverfolgt.

Im Jahresbericht 1999 über die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz in den schweizerischen Kernanlagen wird die HSK detailliert auf die klassierten Vorkommnisse und auf weitere Aspekte in ihrer Aufsicht über die Kernanlagen eingehen. Die Publikation des Berichts ist auf Anfang Frühling vorgesehen.