Ja, in den einzulagernden Abfällen können Radionuklide enthalten sein mit deutlich grösseren Halbwertszeiten (Zerfallszeiten) als die zu erwartende Lebensdauer eines Lagerbehälters.
Das Sicherheitskonzept eines geologischen Tiefenlagers beruht deshalb auf dem Multibarrierenprinzip, einer Abfolge von unterschiedlichen technischen und natürlichen Barrieren, die die Ausbreitung von Radionuklide verhindern oder auf ein ungefährliches Mass verkleinern.
Beispiele für die technischen Barrieren im Falle von hochaktiven Abfällen sind die Abfallmatrix (Brennstofftabletten oder Glas), die sich unter den Bedingungen im Tiefenlager sehr langsam auflösen, der Einlagerungsbehälter, in dem die Abfälle eingeschlossen sind und die Verfüllung der Lagerstollen. Die Richtlinie ENSI-G03 schreibt vor, dass die Lagerbehälter für hochaktive Abfälle auf einen vollständigen Einschluss der Radionuklide während tausend Jahren ab deren Einlagerung auszulegen sind.
Die natürlichen Barrieren sind das Wirtgestein und allenfalls zusätzliche Gesteinsformationen, die durch ihre Einschlussfähigkeit dafür sorgen müssen, dass keine radiologische Gefährdung für Mensch und Umwelt vom Tiefenlager ausgeht.