Durch Erdbeben können die in einer Tiefe von mehreren hundert Metern eingelagerten Behälter mit radioaktiven Abfällen nicht an die Erdoberfläche gelangen. Im Auswahlverfahren für den Standort eines Tiefenlagers wird die Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften berücksichtigt, indem zu allen grösseren Störungen (aktive und nichtaktive) ein angemessener Sicherheitsabstand eingehalten wird.
Erdbeben können neue Wasserwegsamkeiten in den Gesteinsschichten schaffen. Die Wahl eines geeigneten Wirtgesteins (beispielsweise des Opalinustons mit seinen Selbstabdichtungseigenschaften) und die Bauweise des Tiefenlagers (die Verwendung von abdichtenden Versiegelungs- und Verfüllmaterialien) bieten Gewähr, dass Mensch und Umwelt nicht durch die Auswirkungen eines Erdbebens auf das Tiefenlager geschädigt werden.
Die Richtlinie ENSI-G03 schreibt vor, dass Auswirkungen eines Erdbebens während der Betriebsphase beherrschbar sein müssen. Aufgrund der Lage eines potenziellen Standortgebiets in einem seismisch ruhigen Gebiet sowie der Lage des Tiefenlagers wird eine Gefährdung des Tiefenlagers durch Erdbeben angemessen berücksichtigt.
Die Langzeitsicherheit eines verschlossenen Tiefenlagers ist gewährleistet, da nach Einbringen der Abfälle die Lagerstollen und -tunnel mit Bentonit, respektive mit Zementmörtel verfüllt und versiegelt werden. Die Verfüllung und Versiegelung der Zugänge zu einem Tiefenlager erfolgt nach Abschluss der Beobachtungsphase. In verfüllten Untertagebauten sind aufgrund der Stützwirkung des Verfüllmaterials nur minimale Schäden zu erwarten, welche durch Erschütterungen hervorgerufen werden können.