Technisches Forum Sicherheit

Frage 77: Vorgehen bei der Suche nach Oberflächenstandorte

  1. Warum werden im Verfahren zuerst die Standorte für Oberflächenanlagen bestimmt, wenn bezüglich der Zugangsbauwerke (Schacht bzw. Rampe) noch nicht abgeklärt ist, ob diese tatsächlich machbar sind?
  2. Hätte man nicht zuerst den genauen Standort für das Tiefenlager und anschließend die Oberflächenanlage bestimmen müssen?
Thema , Bereich |
Eingegangen am 2. März 2012 Fragende Instanz Bürgermeister Laufenburg (D)
Status beantwortet
Beantwortet am 29. November 2012 Beantwortet von |

Beantwortet von BFE | ENSI

Siehe dazu auch die Antworten auf die Fragen 68 (SES) und 76 (M. Rüetschi) sowie die Antwort des Bundesrats auf die Motion Geri Müller 12.3309 «Sicherheitskriterien beim Sachplanverfahren Geologische Tiefenlager priorisieren»

a)

Bei der Langzeitsicherheit eines geologischen Tiefenlagers sind das Lagerkonzept, die Wahl eines geeigneten geologischen Standortgebiets im Untergrund sowie, nach Beendigung des Einlagerungsbetriebes, die Versiegelungsbauwerke des Lagers in Wirts- und Rahmengesteinen von zentraler Bedeutung. Die Art der Erschliessung (Rampe/Schacht) ist primär unter den Aspekten der bautechnischen Machbarkeit, der Betriebssicherheit und der Langzeitsicherheit nach dem Verschluss zu betrachten. Aus der heutigen Sicht der Fachbehörden des Bundes ist eine Erschliessung des geologischen Tiefenlagers sowohl mittels Rampe als auch mittels Schacht grundsätzlich möglich, beide Varianten weisen konzeptuell sicherheitstechnische Vor- und Nachteile auf, aber eine genaue Abklärung der sicherheitstechnischen Vor- und Nachteile muss später standortbezogen anhand eines konkreten Projektes evaluiert werden. Bei der Überprüfung des Entsorgungsnachweises im Rahmen des Projekts Opalinuston Zürcher Weinland kamen das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die zuständigen Kommissionen des Bundes zum Schluss, dass eine Erschliessung mittels Rampe möglich ist.

b)

Aufgrund der sicherheitstechnischen Überprüfungen durch die Behörden und ihrer Experten wurde bei der Erarbeitung des Sachplans geologische Tiefenlager von der Machbarkeit beider Erschliessungsarten ausgegangen. Dies wurde im Rahmen des Erarbeitungsprozesses auch nicht in Frage gestellt und in den vom Bundesrat verabschiedeten Konzeptteil festgeschrieben. In Etappe 1 des Sachplans wurden deshalb die Planungsperimeter für die Platzierung der Oberflächenanlagen so ausgeschieden, dass die Erschliessung des Untergrunds mit Rampe oder Schacht möglich bleibt.

Das im Konzeptteil des Sachplan definierte Vorgehen erlaubt es, sowohl an der Oberfläche (hier primär aufgrund raumplanerischer Kriterien) und im Untergrund (hier aufgrund der sicherheitstechnischen Kriterien) optimierte Lösungen zu finden. Grundlage hierfür ist, dass die vorgesehenen Erschliessungsbauwerke sicher gebaut, betrieben und verschlossen werden können.

Die Nagra hat im weiteren Verlauf von Etappe 2 SGT anhand der konkreten Standortvorschläge nachzuweisen, dass die Oberflächenanlage resp. die untertägigen Erschliessungsbauwerke die gesetzlichen Anforderungen an die nukleare Sicherheit und Sicherung erfüllen. Das ENSI und die zuständigen Kommissionen des Bundes werden die Vorschläge der Nagra vor der Anhörung zu Etappe 2 SGT im Detail prüfen, bevor der Bundesrat über deren Abschluss befindet.