Notfallschutz

Der Notfallschutz hat zum Ziel, die betroffene Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen zu schützen und die Auswirkungen eines Ereignisses zu begrenzen. Die Aufgaben der Stellen beim Bund, den Kantonen, Regionen und Gemeinden sowie den Betreibern von Kernanlagen sind in der Notfallschutzverordnung geregelt.

Die auf dem Geoportal des Bundes veröffentlichten Zonenpläne finden Sie hier.

 

News

Vom 26. bis 30. Juni 2017 trainieren Spezialisten aus Frankreich, Deutschland, Tschechien und der Schweiz gemeinsame Radioaktivitätsmessungen aus der Luft in der Schweiz. Dabei überfliegen Messhelikopter die Messgebiete in rund 90m Höhe über Boden in parallelen Bahnen. Die Lärmbelastung für die Bevölkerung wird möglichst gering gehalten.

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Die bestehenden Abläufe im Notfallschutz reichen bei einem Extremereignis in einem Schweizer Kernkraftwerk aus, um das Trinkwasser ausreichend zu schützen. Dies geht aus den verschiedenen Abklärungen hervor, die auf Grund von Anfragen aus dem Parlament und von Trinkwasserwerken sowie im Rahmen des Aktionsplans Fukushima des ENSI durchgeführt wurden.

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Die Nationale Alarmzentrale NAZ hat zwischen dem 27. Juni und dem 1. Juli 2016 Flüge zur Messung der Radioaktivität am Boden durchgeführt. Im Auftrag des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI wurden auch Kernanlagen überflogen. Die Messwerte entsprechen den Erwartungen. Ausserhalb der Areale sind keine Auffälligkeiten festgestellt worden.

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