Die Schweiz reichte der IAEA ihren dritten Bericht zur Konvention über die Behandlung radioaktiver Abfälle ein

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat Ende September 2008 der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) in Wien ihren dritten nationalen Statusbericht zum internationalen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle eingereicht. Der Bericht legt dar, in welcher Art und in welchem Grad die Schweiz den Verpflichtungen des Übereinkommens nachkommt.

Die Vertragsstaaten des internationalen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle („Joint Convention“) mussten bis 11. Oktober 2008 ihren Statusbericht bei der IAEA einreichen. Ziel dieses Übereinkommens ist, in diesen Staaten ein hohes Mass an nuklearer Sicherheit bei der Behandlung und Lagerung radioaktiver Abfälle zu erreichen und zu erhalten. Mit der Überführung der HSK in die öffentlich-rechtliche Anstalt ENSI (Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat) erfüllt die Schweiz eine Forderung der Joint Convention nach einer unabhängigen Aufsichtsbehörde.
Anlässlich einer internationalen Tagung vom 11. bis 20. Mai 2009 in Wien wird die Erfüllung des Übereinkommens in den Vertragsstaaten anhand der Länderberichte überprüft werden.
Der dritte Schweizer Statusbericht ist im Internet auf der Website der HSK (www.hsk.ch) in englischer Sprache abrufbar.