Stilllegungsprojekt für das KKW Mühleberg erfüllt die Sicherheitsanforderungen

Die BKW hat in den Unterlagen zur Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg nachvollziehbar dargelegt, dass die Sicherheit bei der Stilllegung gewährleistet ist. Dies hält das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seinem Gutachten fest.

Das ENSI kommt zum Schluss, dass die erforderlichen Voraussetzungen für den Erlass der Stilllegungsverfügung erfüllt sind, wenn die vom ENSI vorgeschlagenen 35 Nebenbestimmungen berücksichtigt werden. Die Nebenbestimmungen betreffen diverse Aspekte des Stilllegungsprojektes. Sie regeln unter anderem die Gliederung in drei Stilllegungsphasen, die Freigabeanforderungen einzelner Rückbauschritte oder die Abgabelimiten für die einzelnen Stilllegungsphasen.

Voraussetzungen für Stilllegungsverfügung erfüllt

Die BKW konnte im Stilllegungsprojekt nachvollziehbar darlegen, dass während der Stilllegungsarbeiten:

  • die grundlegenden Schutzziele der nuklearen Sicherheit eingehalten werden können (nukleare Sicherheit);
  • die Anforderungen der nuklearen Sicherung erfüllt werden können (nukleare Sicherung);
  • die Rückbauarbeiten keine negativen Rückwirkungen auf die Einhaltung der grundlegenden nuklearen Schutzziele und der Anforderungen der nuklearen Sicherung haben (Rückwirkungsschutz);
  • Personal, Bevölkerung und Umgebung vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen geschützt werden können (Strahlenschutz);
  • Personal in genügender Zahl und Qualifikation sowie eine geeignete Organisation zur Verfügung gestellt werden können (Mensch und Organisation);
  • alle radioaktiven Abfälle in geeignetem Zustand der Endlagerung zugeführt werden können (Entsorgung).

Bei der Erarbeitung des Gutachtens vergewisserte sich das ENSI, dass die BKW die relevanten Bestimmungen des Kernenergiegesetzes, der Kernenergieverordnung, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung sowie weitere massgebliche Verordnungen und Richtlinien des ENSI berücksichtigt hat. Zudem prüfte das ENSI, ob das Stilllegungsprojekt den Anforderungen der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA entspricht und den aktuellen Stand der Technik berücksichtigt.

ENSI berücksichtigt Stellungnahme der KNS

Die KNS hat zum Entwurf des Gutachtens des ENSI Stellung genommen. Die vom ENSI vorgeschlagenen Nebenbestimmungen und die Vorgehensweise gewährleisten nach Ansicht der KNS die angesichts der relativ langen Umsetzungsdauer für die Durchführung der Stilllegungsarbeiten nötige Flexibilität. Die Überprüfungen durch das ENSI, welche den Freigaben vorangehen und die Stilllegungsarbeiten begleiten, stellen nach Auffassung der KNS sicher, dass die Stilllegungsarbeiten sicherheitsgerichtet geplant und durchgeführt werden. Für die weitere Bearbeitung des Stilllegungsprojekts formulierte die KNS Hinweise, Anregungen oder Vorschläge, welche mit einer Ausnahme im vorliegenden Gutachten berücksichtigt wurden. Diese betrifft die zusätzlich vom ENSI vorgegebene Reduktion der Limite für flüssige Abgaben.

BKW beschloss 2013 Stilllegung

Im Oktober 2013 hat die BKW den Grundsatzentscheid getroffen, den Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) Ende 2019 einzustellen und im Anschluss das KKM endgültig ausser Betrieb zu nehmen. Nach der endgültigen Ausserbetriebnahme soll das KKM stillgelegt und rückgebaut werden. Dazu hat die BKW ein Stilllegungsprojekt erarbeitet. Die Unterlagen zum Stilllegungsprojekt hatte die BKW im Dezember 2015 eingereicht.

UVEK erlässt Stilllegungsverfügung

Zu diesen Unterlagen erarbeitete das ENSI im Auftrag der verfahrensleitenden Behörde, dem Bundesamt für Energie BFE, ein Gutachten zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Gestützt auf die Angaben zum Stilllegungsprojekt, das Gutachten der Sicherheitsbehörde und der für den Umweltschutz zuständigen Behörde wird das UVEK die Stilllegungsverfügung erlassen.