Grenzwert der Radioaktivität hängt von der Häufigkeit des Ereignisses ab
Beim Schutz von Kernkraftwerken geht es in erster Linie darum, die radiologischen Auswirkungen für Mensch und Umwelt auch im Notfall tief zu halten. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für die Freisetzung von Radioaktivität festgelegt. Die Betreiber müssen bei ihren Sicherheitsnachweisen belegen, dass sie diese einhalten.