Keine Limiten bei Abgaben von Radioaktivität über die Luft überschritten

Die Schweizer Kernkraftwerke halten die Grenzwerte für Abgaben von radioaktiven Stoffen über die Luft bei Weitem ein. Dies zeigen ergänzende feinere Analysen der Stundenwerte, die das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI für das Jahr 2011 durchgeführt hat. Auch während der Revisionsarbeiten werden keine Limiten überschritten.

MADUK-Messsonde in der Umgebung des KKW Leibstadt.

„Die Messwerte für Aerosole, Iod und Edelgase liegen weit unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte und bewegen sich über das Jahr hinweg gesehen konstant im Bereich der Nachweisgrenzen der Messsysteme oder darunter“, fasst Georges Piller, Leiter des Fachbereichs Strahlenschutz beim ENSI, die Auswertung der Messwerte der Kamininstrumentierungen der Schweizer Kernkraftwerke zusammen. Es können zwar Unterschiede zwischen dem Revisions- und dem Betriebszeitraum festgestellt werden. Diese sind aber nicht signifikant. Bei der Auswertung wurden die von den Werken eingeforderten Stundenmittelwerte der Kamininstrumentierung verwendet, was eine noch präzisere Erhebung ermöglichte.

Zu Beginn einer Revision konnte ein kurzzeitiger Anstieg der Edelgasmesswerte in den Schweizer Kernanlagen in den Druckwasserreaktoren von Gösgen und Beznau beobachtet werden. Der maximale Edelgasmesswert des Kernkraftwerks Gösgen wurde am 5. Juni 2011 ausgewiesen. Die Summe der Edelgasmesswerte des ganzen Tages schöpft die Kurzzeitabgabelimite des Werkes zu 1,4 Prozent aus. Noch tiefer liegt der maximale Edelgasmesswert des Werkes Beznau I. Dort wurde am 9. Juni 2011 über den ganzen Tag 0,004 Prozent der bewilligten Kurzzeitabgabelimite abgegeben.

 

Überwachung der Abgaben in den Fortluftkaminen der Kernkraftwerke

In den Betriebsbewilligungen der Kernanlagen sind für alle Werke die Abgaberaten, die Abgabekonzentrationen und der Kamin als Abgabestelle festgelegt. Die Richtlinie ENSI-G13 legt fest, dass die Edelgas-, Iod- und Aerosol-Abgaben kontinuierlich überwacht und periodisch bilanziert werden müssen. Die Betreiber überwachen die Abgaben mittels Probenahmen aus der Kaminfortluft. Für die Überwachung der Kurzzeit- und Jahresabgabelimiten wird eine Online-Instrumentierung verwendet, welche die Messwerte in kurzen Zeitabständen aufzeichnen. Sie ermöglicht einen Überblick über den zeitlichen Verlauf und die Variation der Messwerte. Beim Überschreiten von voreingestellten Alarmwerten werden zusätzlich Aerosolfilter, Molekularsiebe für Jod oder Edelgaskartuschen auf hochempfindlichen Messplätzen ausgewertet. Die Ergebnisse werden dann auf eine allfällige Verletzung der Kurzzeitabgabelimiten hin untersucht.

Für die Berechnung der Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung verwendet das ENSI die bilanzierten Abgaben der einzelnen Werke. Die Bilanzierung der Werke wird durch Inspektionen und mit Kontrollmessungen im ENSI-Labor überprüft. Über die Abgaben radioaktiver Stoffe berichtet das ENSI in seinen Jahresberichten zum Strahlenschutz.

Über Atmung, Verzehr und Kontakt ist der menschliche Körper radioaktiven Stoffen ausgesetzt. Die Menge der abgegebenen Radioaktivität aus den Schweizer Kernkraftwerken stellt aber für Mensch und Umwelt keine Gefahr dar. Für die Bevölkerung darf die effektive Dosis den Grenzwert von 1 Millisievert pro Jahr nicht überschreiten. Die mittlere jährliche Strahlendosis aus natürlichen und medizinischen Quellen der Bevölkerung in der Schweiz beträgt 5,5 Millisievert. Die Kernkraftwerke tragen dazu weniger als 0,01 Millisievert pro Jahr bei.