KKL: Riss in Schweissnaht eines Speisewasserstutzens am 28. August 2012

Bei einer Ultraschallprüfung während der Jahresrevision im Kernkraftwerk Leibstadt war am 28. August 2012 eine Fehleranzeige festgestellt worden. Dabei handelte es sich um einen tiefen, aber nicht wanddurchdringenden Riss. Entsprechend war die Schweissnaht dicht geblieben. Der Fehler war gemäss den Kriterien des ASME-Codes nicht zulässig und musste repariert werden.

Bei der Bewertung der sicherheitstechnischen Bedeutung des Risses ist zu betrachten, welches die Folgen gewesen wären, wenn der Riss durch die ganze Wandstärke hindurchgewachsen wäre. In diesem Fall wäre es wahrscheinlich zu einer kleinen Leckage gekommen, die mit Betriebssystemen hätte kompensiert werden können und die zum betrieblichen Abfahren der Anlage geführt hätte. In seiner Analyse hat das KKL aber auch den Fall betrachtet, dass der Riss zu einem kleinen Kühlmittelverluststörfall geführt hätte. Bei diesem Szenario wäre es zu einer Reaktorschnellabschaltung und zum Anlaufen von Notkühlsystemen gekommen.

Gemäss der vorläufigen Experteneinschätzung ist der Fehler auf Spannungsrisskorrosion zurückzuführen. Diese wurde dadurch begünstigt, dass die betroffene Stelle während des Baus des Kernkraftwerks Leibstadt repariert worden war.

Stand aktualisiert am 21.11.2012