Zum Schutz der Aare: Übergangsregelung für KKW Beznau
Das Bundesamt für Energie BFE hat eine Übergangsregelung für die Kühlwassereinleitung des Kernkraftwerks Beznau in die Aare erlassen. Damit reagiert das BFE auf den Hitzesommer 2018.
Das Bundesamt für Energie BFE hat eine Übergangsregelung für die Kühlwassereinleitung des Kernkraftwerks Beznau in die Aare erlassen. Damit reagiert das BFE auf den Hitzesommer 2018.
Im vergangenen Jahr wurden die Schweizer Kernanlagen sicher betrieben. Zu diesem Schluss kommt das ENSI in seinem Aufsichtsbericht. 2018 war geprägt von zwei verfahrensrechtlichen Meilensteinen.
Das ENSI vergewisserte sich anhand von Inspektionen, dass das Kernkraftwerk seine Revisionsarbeiten korrekt und vorschriftsgemäss durchgeführt hatte und konnte somit am 9. Juni 2019 die Freigabe zum Wiederanfahren erteilen.
Das ENSI hat die Erdbebensicherheit des Kernkraftwerks Beznau gemäss den rechtlichen Vorgaben beurteilt. Das Bundesverwaltungsgericht weist in diesem Zusammenhang eine Beschwerde von 15 Privatpersonen ab.
Die Kernanlagen in der Schweiz konnten im Jahr 2018 den Schutz der Bevölkerung vor Strahlung gewährleisten. Zu diesem Ergebnis kommt das ENSI in einer ersten Bilanz des vergangenen Aufsichtsjahres. Zudem wurde eine umfassende Überprüfung im KKW Beznau 1 abgeschlossen, die zuvor für einen längeren Stillstand gesorgt hatte.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 die Teilrevision der Kernenergieverordnung genehmigt. Er präzisiert damit die Vorgaben zu den Störfallanalysen von Kernkraftwerken und regelt die Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen aus der Stilllegung von Kernanlagen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2019 in Kraft.
Die Vernehmlassung zur Teilrevision der Kernenergieverordnung hat zahlreiche Missverständnisse hervorgebracht. Im Interview nimmt Rosa Sardella, Leiterin des Bereichs Strahlenschutz beim ENSI, zu verschiedenen Punkten Stellung.
Bei einem 10‘000-jährlichen Störfall kommt es zu einer Freisetzung von Radioaktivität. Die Strahlendosis, der die betroffene Bevölkerung bei einem solchen Störfall ausgesetzt wäre, liegt aber weit unter der durchschnittlichen Strahlendosis. Dies und mehr erfahren Sie in diesem Erklärfilm.
Der Grenzwert für einen Störfall in einem Schweizer Kernkraftwerk aufgrund eines Ereignisses, das statistisch einmal in 10’000 Jahren zu erwarten ist, beträgt 100 Millisievert. Tatsächlich ist die Strahlendosis, der die betroffene Bevölkerung bei einem solchen Störfall ausgesetzt wäre, um ein Vielfaches geringer: durchschnittlich 0,3 Millisievert. Es wären keine Verletzten oder Toten zu erwarten. Eine Evakuierung wäre nicht nötig.