Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 die Teilrevision der Kernenergieverordnung genehmigt. Er präzisiert damit die Vorgaben zu den Störfallanalysen von Kernkraftwerken und regelt die Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen aus der Stilllegung von Kernanlagen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2019 in Kraft.

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Bei einem 10‘000-jährlichen Störfall kommt es zu einer Freisetzung von Radioaktivität. Die Strahlendosis, der die betroffene Bevölkerung bei einem solchen Störfall ausgesetzt wäre, liegt aber weit unter der durchschnittlichen Strahlendosis. Dies und mehr erfahren Sie in diesem Erklärfilm.

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Der Grenzwert für einen Störfall in einem Schweizer Kernkraftwerk aufgrund eines Ereignisses, das statistisch einmal in 10’000 Jahren zu erwarten ist, beträgt 100 Millisievert. Tatsächlich ist die Strahlendosis, der die betroffene Bevölkerung bei einem solchen Störfall ausgesetzt wäre, um ein Vielfaches geringer: durchschnittlich 0,3 Millisievert. Es wären keine Verletzten oder Toten zu erwarten. Eine Evakuierung wäre nicht nötig.

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