Eine elektrische Störung mit Verlust der 220-kV-Netzanbindung führte heute Nacht, 6. August 2019, um 01:33 Uhr zu einer automatischen Reaktorschnellabschaltung im Block 1 des Kernkraftwerks Beznau und zu einem Lastabwurf auf Eigenbedarf im Block 2. Der Schutz von Mensch und Umwelt war zu jeder Zeit gewährleistet.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 die Teilrevision der Kernenergieverordnung genehmigt. Er präzisiert damit die Vorgaben zu den Störfallanalysen von Kernkraftwerken und regelt die Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen aus der Stilllegung von Kernanlagen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2019 in Kraft.

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