Deckblatt der Sicherheitstechnischen Stellungnahme zur periodischen Sicherheitsüberprüfung 2017 des Kernkraftwerks Beznau

Das KKW Beznau wurde im Beurteilungszeitraum 2012 bis 2016 mit der notwendigen Sorgfalt betrieben und war sicherheitstechnisch auf einem guten Niveau. Trotzdem stellte das ENSI im Rahmen seiner Stellungnahme zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) des KKW Beznau Verbesserungspotenzial fest und formulierte verschiedene Forderungen. Bei diesen Forderungen geht es insbesondere darum, die Sicherheit auch im Langzeitbetrieb zu gewährleisten.

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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von mehreren Privatpersonen im Zusammenhang mit dem Erdbebensicherheitsnachweis für das Kernkraftwerk Beznau im Hauptpunkt abgewiesen. Das ENSI nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils muss das ENSI keine neuen Erdbebennachweise vom Kernkraftwerk Beznau verlangen, weil es diese bereits im Jahr 2016 gefordert hat.

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Die beiden Blöcke des Kernkraftwerks Beznau wurden am 21. Dezember wieder in Betrieb genommen. Das ENSI hat sich vorgängig vergewissert, dass die zwei Notstanddiesel, bei denen Montageabweichungen festgestellt worden waren, ordnungsgemäss instandgesetzt wurden.

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