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Die Kernanlagen in der Schweiz wurden im Jahr 2022 gemäss den gesetzlichen Sicherheitsvorgaben betrieben. Der Schutz der Bevölkerung und des Personals vor radioaktiver Strahlung war zu jeder Zeit gewährleistet. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in einem ersten Jahresrückblick.

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Anlässlich einer periodischen Prüfung an einer Schutzeinrichtung bei einer Turbogruppe im Block 2 kam es heute Nachmittag, 6. Oktober 2003 zu einer fehlerhaften Abschaltung der Turbine. Die Anlage reagierte bestimmungsgemäss, indem die Reaktorleistung automatisch auf 50% reduziert wurde. Die HSK wurde sofort über das Ereignis orientiert. Durch die Abschaltung kam es zu keinen Abgaben von […]

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Leibstadt am Sonntag, 24. August 2003, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 20. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 2. bis 24. August 2003 abgestellt, um die periodischen Revisionsarbeiten vorzunehmen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat dabei gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Beznau am Dienstag, 19. August 2003, die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 2 erteilt. Das Werk war vom 25. Juli bis 19. August 2003 abgestellt, damit die periodischen Revisionsarbeiten vorgenommen und Brennelemente ausgewechselt werden konnten. Während der Revision führte die HSK gezielte Inspektionen durch. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Gösgen am Freitag, 27. Juni 2003, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 25. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 8. bis 27. Juni abgestellt, um Revisionsarbeiten vorzunehmen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die schweizerischen Kernkraftwerke weisen ein hohes Sicherheitsniveau auf und die Anlagen werden zuverlässig betrieben. Zu dieser Feststellung gelangt die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht. Gestützt auf eine Begutachtung im vergangenen Januar in der Schweiz erteilt ein Expertenteam der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) der HSK gute Noten zu ihrer Arbeitsweise.

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