KKG: Reaktorschnellabschaltung vom 30. Juni 2012 wegen Fehlauslösung von Reaktorschutzsignalen

Betroffenes Werk / Titel

KKW Gösgen: Reaktorschnellabschaltung durch Fehlauslösung von Reaktorschutzsignalen

Datum / Zeit

30. Juni 2012, 18:26 Uhr

Sachverhalt

Am 22. Juni 2012 begann das KKW Gösgen das Wiederanfahren nach dem Revisionsstill- stand. Am 30. Juni 2012 kam es bei einer Reaktorleistung von 95 % zu einer ungeplanten Reaktorschnellabschaltung. Diese war auf eine Fehlauslösung von Reaktorschutzsignalen zurückzuführen.

Ursache der Fehlauslösung war ein Kurzschluss einer Überspannungs-Schutzdiode in einem Reaktorschutzschrank, wodurch der betroffene Schrank spannungslos wurde. Dies führte zur Fehlauslösung mehrerer Reaktorschutzsignale, auf welche die Anlage auslegungsgemäss eine Kaltbespeisung eines Dampferzeugers durch das Notspeisesystem auslöste, eine Hauptkühlmittelpumpe  abschaltete,  die  Reaktorleistung  auf  unter  40 %  reduzierte,  zwei Frischdampf-Isolationsventile schloss, den Reaktor und die Turbine abschaltete sowie ein Frischdampf-Sicherheitsventil kurz ansprechen liess.

Die Schichtmannschaft ging gemäss Betriebshandbuch vor. Nach umfangreicher Lagebeurteilung durch das Betriebspersonal und Begehungen in der Anlage konnte die Ursache der Störung identifiziert werden.

Anschliessend ersetzte das KKW Gösgen die defekte Diode und prüfte, ob die Voraussetzungen für das Wiederanfahren erfüllt waren. Die Anlage wurde am 1. Juli 2012 wieder angefahren.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: unterhalb der Skala

Massnahmen des Betreibers

Um analoge Fehlauslösungen zu vermeiden, beabsichtigt das KKW Gösgen, im Revisionsstillstand 2013 auch alle anderen Überspannungsschutz-Dioden in den Reaktorschutzschränken zu überprüfen.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI hat vertiefte Abklärungen zum Vorkommnisablauf vorgenommen. Diese bestätigen, dass das Anlageverhalten der Auslegung entsprach.

Das ENSI hat vom KKW Gösgen verlangt zu prüfen, wie sich ein gleichartiger Ausfall der Versorgungsspannung in anderen Schaltschränken des Reaktorschutzsystems auswirken würde und ob Massnahmen erforderlich sind. Zudem hat das ENSI eine Überprüfung der Zweckmässigkeit des Betriebshandbuchs und des Vorgehens des Schichtpersonals bei der Bewältigung des Störfalls gefordert.

Beurteilung durch das ENSI

Die Störung führte zu einer Reaktorschnellabschaltung.

Das Vorkommnis hatte eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Kriterium für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Auslösung von Sicherheitssystemen

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher
  • Auslösung von Sicherheitssystemen
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv

 

Stand aktualisiert am 25. Januar 2013