KKW Gösgen: Ungeplante Reaktorschnellabschaltung am 19. Oktober 2020

Betroffenes Werk / Titel

KKW Gösgen: Ungeplante Reaktorschnellabschaltung

Datum / Zeit

19. Oktober 2020 / 14:51 Uhr

Sachverhalt

Am 19. Oktober 2020 wurde im Kernkraftwerk Gösgen (KKG) bei einer Verriegelungsprüfung fälschlicherweise ein Funktionsplan mitgeprüft, der hierfür nicht vorgesehen war. Zwei geschlossene Absperrklappen des Betriebskühlkreislaufs 10 wurden dabei als offen simuliert. Das Schliessen von zwei Absperrklappen des Betriebskühlkreislaufs 30 war auslegungsgemäss die Folge. Dadurch wurde der Betriebskühlkreis nicht mehr durchströmt und die angeschlossenen Kühlstellen nicht mehr versorgt. Für die Hauptkühlmittelpumpen wurden deshalb Schutzabschaltungen ausgelöst. Ihr Ausfall führte zur Reaktorschnellabschaltung um 14:51 Uhr. Die Gesamtanlage reagierte damit auslegungsgemäss und ohne technische Abweichungen. Die Anlage wurde am selben Tag wieder angefahren und um 21:15 Uhr mit dem Netz synchronisiert.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: 0

Massnahmen des Betreibers

Die Gesamtanlage wurde nach der ungeplanten, jedoch auslegungsgemässen Reaktorschnellabschaltung nach Vorschrift stabilisiert und normalisiert. Neben den Sofortmassnahmen passt das KKG insbesondere die für diese Prüfung erforderlichen sowie weitere Prüfvorschriften an.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI beurteilte die vom KKG getroffenen Massnahmen als zielführend. Darüber hinaus forderte es einen Zwischenbericht zu deren Umsetzung. Ausserdem hat das KKG abzuklären, ob weiterhin bei Strangrevisionen die Prüfung der Absperrklappen in den Betriebskühlkreisläufen 10 bzw. 30 angezeigt ist.

Beurteilung durch das ENSI

Das Vorkommnis hatte eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Die Sicherheitssysteme funktionierten auslegungsgemäss und die Schutzziele wurden eingehalten.

Kriterium für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

  • Auslösung von Sicherheitssystemen

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtige Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.