KKW Gösgen: Turbinenabschaltung nach Kurzschluss in der elektrischen Eigenbedarfsversorgung
Betroffenes Werk / Titel
KKW Gösgen: Turbinenabschaltung nach Kurzschluss in der elektrischen Eigenbedarfsversorgung
Datum / Zeit
26. Juli 2019 / 10:25 Uhr
Sachverhalt
Am 26. Juli 2019 verursachte eine Drahtlitze einen Kurzschluss in einem 10-kV-Schalter der elektrischen Eigenbedarfsversorgung des KKW Gösgen (KKG). Die betroffene 10-kV-Schiene wurde auslegungsgemäss vom Netz getrennt. Dadurch wurde die ab dieser Schiene versorgte Notstromschiene spannungslos. Daraufhin startete wie vorgesehen der Notstromdieselgenerator. Die 10-kV-Schienen des KKG werden im Normallfall über Eigenbedarfstransformatoren ab der 27-kV-Ebene versorgt. Obwohl diese Transformatoren kurzschlussfest ausgelegt sind, führte der Kurzschluss vom 26. Juli 2019 zur Abschaltung und zu einer Beschädigung des betroffenen Eigenbedarfstransformators. Die Anlage reagierte auslegungsgemäss mit einer Trennung vom externen 400-kV-Netz, einer Turbinenschnellabschaltung und einer Verminderung der Reaktorleistung. Zum Ersatz des betroffenen Eigenbedarfstransformators musste die Anlage abgefahren werden. Das KKG konnte erst nach umfangreichen Überprüfungen am 11. August 2019 wieder in Betrieb genommen werden.
Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)
INES: unterhalb der Skala
Massnahmen des Betreibers
Das KKG hat Vorkehrungen getroffen, die verhindern, dass Fremdmaterial in technische Komponenten gelangen kann.
Massnahmen des ENSI
Das ENSI hat vom KKG eine Analyse der Ursache der Beschädigung des Eigenbedarfstransformators verlangt.
Beurteilung durch das ENSI
Das Vorkommnis hatte eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.
Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website
Auslösen von Sicherheitssystemen
Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:
- INES-Stufe 1 oder höher,
- Auslösung von Sicherheitssystemen,
- Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
- Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.